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20211205134722

Missachten der 3G-Regel im Hamburger ÖPNV kostet künftig 80 Euro

09:32
05.12.2021
Das Missachten der 3G-Corona-Regel im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) Hamburgs kostet von Mitte Dezember an 80 Euro Strafe. „Damit die 3G-Regel als zusätzliches Schutzinstrument wirken kann, ist es wichtig, dass sich alle daran halten“, erklärte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) am Sonntag. Mit der vom 13. Dezember an fälligen 80-Euro-Strafe solle verdeutlicht werden, „dass die Einhaltung der 3G-Regelung keine Empfehlung, sondern eine Pflicht ist“. Tjarks verwies auf die bereits seit August 2020 bestehende Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro bei Missachtung der Maskenpflicht im ÖPNV. „Die Maskentragequote ist in Hamburg seitdem konstant hoch, bei deutlich über 95 Prozent.“

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt seit dem 24. November auch in Hamburgs Bussen, Bahnen und Fähren die 3G-Regelung. Wer den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) nutzen möchte, muss geimpft oder genesen sein oder aber einen negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorlegen können. Bei wiederholt festgestellter Missachtung der 3G-Regelung oder mangelnder Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, kann den Angaben zufolge zusätzlich zur Vertragsstrafe ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben werden. Bislang hätten sich bei Kontrollen der Hochbahn- und S-Bahn-Wache sowie der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) jedoch rund 95 Prozent der Fahrgäste an die 3G-Regelung gehalten.

Jean-Pierre Fellmer

87 Corona-Infektionen seit Pandemiebeginn in Gefängnissen

08:03
05.12.2021
In den niedersächsischen Gefängnissen sind seit Ausbruch der Pandemie im März vergangenen Jahres 87 Corona-Infektionen registriert worden. Aktuell sind zehn Häftlinge infiziert. „Das Virus ist sehr häufig bei neuaufgenommenen Gefangenen festgestellt worden“, teilte ein Sprecher des Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Um einen Eintrag des Virus in die Haftanstalten zu verhindern, würden neue Gefangene in den ersten 14 Tagen zunächst isoliert von Mithäftlingen in einem abgetrennten Bereich aufgenommen. Erst nach einem negativen Corona-Test folge die Aufnahme in andere Haftbereiche. Aktuell leben 4539 Menschen in den Justizvollzugs- und Arrestanstalten des Landes.

Die Impfquote unter den Gefangenen liegt etwas unter dem niedersächsischen Landesschnitt. Wie das Justizministerium weiter mitteilte, sind aktuell 65 Prozent der Gefangenen vollständig gegen das Coronavirus geimpft - in ganz Niedersachsen sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts 70 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Auch die Booster-Impfungen in den Haftanstalten laufen schon. Rund 21 Prozent der Gefangenen sind laut Ministerium geboostert.

Darüber hinaus gilt für Besucherinnen und Besucher in allen niedersächsischen Gefängnissen mindestens die 3G-Regel. 

Jean-Pierre Fellmer