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Niedersachsen steuert auf 2G-plus-Regel zu

11:16
24.11.2021
In Niedersachsen drohen bei einer ungebremsten Corona-Entwicklung schon kommende Woche die nächsten Einschränkungen im öffentlichen Leben. Der Hospitalisierungswert, der sich auf die Neuaufnahme von Infizierten im Krankenhaus bezieht, erreichte mit 6,3 am Mittwoch die nächste Warnstufe. In Regionen, in denen zudem der Sieben-Tage-Wert der Neuinfektionen bei mehr als 100 liegt, könnte daher von kommendem Mittwoch an statt der 2G-Regel die 2G-plus-Regel gelten. Das hieße, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen Negativtest vorlegen müssen. Ungeimpfte wären weiter von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Verschärfung ist, dass der landesweite Hospitalisierungswert bis einschließlich Montag weiter über 6,0 liegt und die Inzidenz der Region in dieser Zeit über 100 bleibt. Derzeit liegen in Niedersachsen lediglich drei Regionen unter dieser Marke: die Kreise Nienburg und Holzminden sowie die Stadt Osnabrück.

Eine Sprecherin der Landesregierung wies am Mittwoch jedoch darauf hin, dass die Kommunen auch die Möglichkeit hätten, von sich aus schärfere Vorgaben zu verhängen, um den Anstieg der Infektionen zu verlangsamen. Das könne auch sinnvoll sein, um Tourismus aus anderen Regionen zu vermeiden, in denen die Testpflicht bereits gilt.

Saskia Hassink

Staatsanwaltschaft: Keine Anklage zur Corona-Ausbreitung in Ischgl

10:26
24.11.2021
Die Staatsanwaltschaft hat die strafrechtlichen Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung im österreichischen Skiort Ischgl im Frühjahr 2020 eingestellt. „Es kommt zu keiner Anklage“, teilte die Behörde am Mittwoch in Innsbruck mit. Es gebe keine Beweise dafür, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“, hieß es in der Begründung. Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Der Ort sowie das gesamte Paznauntal wurden schließlich unter teils chaotischen Umständen unter Quarantäne gestellt. Im Visier der Ermittlungen standen fünf Amtsträger.

Geprüft worden seien die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl beziehungsweise die Quarantäne im Paznauntal, so die Staatsanwaltschaft. Der Ermittlungsakt umfasse 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, seien 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen worden.

Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt. Vor dem Landgericht Wien sind zahlreiche Zivilverfahren anhängig, in denen unter anderem die Angehörigen deutscher Opfer auf Schadenersatz klagen.

Saskia Hassink