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20211104090318

Ministerin kritisiert 14-tägige Bestellfrist für Corona-Impfstoff

07:34
04.11.2021
 Vor der Gesundheitsministerkonferenz am Donnerstag hat Niedersachsens Ressortchefin den 14-tägigen Vorlauf bei der Bestellung von Covid-Impfstoffen kritisiert. „Das ist ein Zustand, den wir so nicht hinnehmen können“, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister muss hier dringend neue und pragmatischere Vereinbarungen mit dem Arzneimittelgroßhandel treffen, die eine flexiblere Planung der Impfungen vor Ort ermöglichen“, sagte Behrens mit Blick auf Minister Jens Spahn (CDU).

Grundsätzlich gelte, dass in Deutschland ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, um allen dafür infrage kommenden Menschen eine Auffrischungsimpfung spritzen zu können und gleichzeitig weiter Erst- und Zweitimpfungen anzubieten. „In der Realität scheitert es vor Ort aber zum Teil an den unnötig langen Lieferfristen der Impfstoffe“, so die Ministerin. Niedersachsen werde dieses Thema auf der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder und des Bundes ansprechen. Die Minister beraten ab Donnerstag (16.00 Uhr) in Lindau am Bodensee über den weiteren Kurs im Kampf gegen das Coronavirus.

Zuvor hatte der niedersächsische Hausärzteverband eine flexiblere Auslieferung von Corona-Impfstoff gefordert. „Die Auslieferung der Corona-Impfstoffe sollte nicht in einem starren Korridor erfolgen, sondern sie muss situativ am Folgetag möglich sein“, hatte Matthias Berndt, Vorsitzender des Verbandes, in einer am Montag verbreiteten Mitteilung gesagt. Generell gebe es genug Impfdosen in den Lagern - daher sei diese Frist nicht nachvollziehbar.

Patrick Reichelt

Gefälschte Impfnachweise - Union schlägt Gesetzesänderung vor

06:49
04.11.2021
Die Unionsfraktion will empfindliche Strafen für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen. Da die bisherige Rechtslage das nicht hergibt, bringen CDU und CSU voraussichtlich in der kommenden Woche einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Impfpassfälschungen“ im Bundestag ein. Damit würde eine Lücke im Gesetz geschlossen, um die sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bisher zu wenig gekümmert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig nicht nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar sein soll, sondern auch das Vorlegen einer Fälschung in der Apotheke oder beim Arbeitgeber. Außerdem sollen falsche Impfnachweise, die „bedrohliche übertragbare Krankheiten betreffen“, in den Kreis der Fälle aufgenommen werden, die als „besonders schwere Urkundenfälschung“ klassifiziert werden.

Wer sich als Mediziner ausgibt und ein Zeugnis über seinen eigenen Gesundheitszustand oder den eines anderen ausstellt, soll nach dem Vorschlag der Union mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen. In besonders schweren Fällen - etwa bei gewerbsmäßiger Fälschung - sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. „Wer Impfpässe fälscht oder Fälschungen gebraucht, gefährdet die Gesundheit von Menschen und erschüttert das Vertrauen und die Akzeptanz in Corona-Schutzmaßnahmen. Das muss hart bestraft werden“, sagte Luczak.

Patrick Reichelt