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20211011203037

65,3 Prozent vollständig geimpft - rund 1 Million Booster-Impfungen

14:17
11.10.2021
In Deutschland sind 65,3 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die Quote unter den Erwachsenen lag am Sonntag bei 75,8 Prozent, wie aus Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) am Montag hervorgeht. Mindestens einmal gegen das Virus geimpft sind demnach 68,5 Prozent aller Bürger und Bürgerinnen, sowie 79,3 Prozent der Erwachsenen.

Unter den Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren haben inzwischen 43,2 Prozent mindestens eine erste Spritze bekommen, 37,0 Prozent sind vollständig geimpft.

Das RKI geht allerdings davon aus, dass unter Erwachsenen vermutlich mehr Menschen geimpft sind als die Daten nahelegen. So hieß es in einem Bericht Anfang Oktober, dass die Quote bei einmal und vollständig Geimpften ab 18 Jahren bis zu 5 Prozentpunkte höher sein dürfte.

Eine Auffrischungsimpfung haben inzwischen bereits über eine Million Menschen in Deutschland bekommen. Den Wert gab das RKI am Montag mit 1 021 344 an.

Michael Rabba

Bremerhaven: Für bestimmte Personen bleiben Corona-Tests kostenfrei

13:56
11.10.2021
Seit dem heutigen Montag sind Antigen-Schnelltests in den drei Bremerhavener Corona-Testzentren kostenpflichtig - sie kosten jeweils 20 Euro. Doch es gibt Ausnahmen, wie die Stadt mitteilt. 
Danach bleibt der Test für folgende Personen kostenfrei:  
- Personen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und drei Monate danach (Testdatum).
- Schwangere in den ersten drei Monaten. Nachweis über Mutterpass möglich.
- Personen aufgrund medizinischer Kontraindikation bis drei Monate nach dem Grund.
- Bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, die einen anderen Impfstoff
erhalten haben als in Deutschland zugelassen. (Übliche Nachweise über Personalausweis,
Reisepass, Mutterpass oder Impfnachweis)
- Personen, die an der klinischen Studie zu Wirksamkeit der Impfstoffe gegen Covid-19
teilgenommen haben oder drei Monate vor Testung. (Nachweis erforderlich)
- Personen, die sich freitesten lassen wollen aufgrund der Absonderung. (Nachweis
erforderlich, z.B. Absonderungsbescheid)
Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden.

Michael Rabba