Letztes Update:
20210930120034

Stiko-Chef Mertens: Druck wegen Kinderimpfung ist „absurd“

06:26
30.09.2021
Eine mögliche Impfempfehlung für Kinder unter 12 Jahren wird aus Sicht der Ständigen Impfkommission (Stiko) noch schwieriger als die für 12- bis 17-Jährige. Kein Kind unter 17 sei in Deutschland ausschließlich an Covid-19 gestorben, sagte der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Donnerstag). Weil die Krankheitslast bei den 12- bis 17-Jährigen so gering gewesen sei, sei die Entscheidung zur Impfung in der Nutzen-Schaden-Abwägung so schwierig gewesen. „Bei den Jüngeren wird das noch schwieriger sein.“

Wenn sich die Zulassungsstudie von Biontech auf 3000 Kinder beziehe, dann tauchten auf dieser Datenbasis seltene Nebenwirkungen wie zum Beispiel Herzmuskelentzündungen wahrscheinlich gar nicht auf, sagte Mertens.

Jean-Pierre Fellmer

Corona-Zahlen am Donnerstag des RKI verzögern sich

05:47
30.09.2021
Die aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den neuen Corona-Infektionen liegen noch nicht vor. Das Dashboard des RKI wird derzeit aktualisiert.

Jean-Pierre Fellmer

3G-Regeln gelten in Frankreich ab sofort auch für Kinder ab 12 Jahren

05:07
30.09.2021
In Frankreich gelten die 3G-Regeln und die Gesundheitspass-Pflicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie von Donnerstag an bereits für Kinder ab 12 Jahren und zwei Monaten. Beim Besuch von Freizeit- und Sportstätten, in Kinos, Restaurants und Cafés oder im Fernzug müssen so künftig nicht mehr nur Erwachsene einen Nachweis von Impfung, Genesung oder negativem Test (3G) vorlegen. Da Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren geimpft werden können, wurde eine Frist von zwei Monaten für das Erlangen eines vollständigen Impfschutzes eingeräumt.

Während Erwachsene einen digitalen Gesundheitspass mit den entsprechenden Nachweisen in einer Handy-App vorzeigen müssen, dürfen Kinder und Jugendliche auch ein Papierdokument vorlegen. Außerdem können Erwachsene die entsprechenden QR-Codes für die gesamte Familie und die Kinder auch auf einem Handy speichern. Mit einem Nachweis, dass Kinder und Jugendliche aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind sie von den 3G-Regeln befreit.

Jean-Pierre Fellmer