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Mehr als 2700 Seeleute aus aller Welt in Bremischen Häfen geimpft

11:30
27.08.2021
Gut sechs Wochen nach Beginn der mobilen Impfkampagne in den Bremischen Häfen sind bereits mehr als 2700 ausländische Seeleute gegen das Coronavirus geimpft worden. In Bremen seien es über 500, in Bremerhaven rund 2200 Seeleute, sagte Lukas Fuhrmann, Sprecher der Bremer Gesundheitssenatorin.

In Bremerhaven ist seit dem 12. Juli ein umgebauter Bus als mobile Impfstation unterwegs, der bis an die Kaje zu den Containerriesen und Autofrachtern vorfährt. In Bremen geht ein Impfteam sogar auf die Schiffe, um die Seeleute in ihrer gewohnten Umgebung zu impfen. „Impfungen direkt an Bord stören den Betrieb am wenigsten, was die Chance erhöht, dass alle zum Zuge kommen, die sich impfen lassen möchten“, sagte Magnus Deppe, Leiter der Bremer Seemannsmission, deren Vertreter täglich mit einem Impfteam des Deutschen Roten Kreuzes auf die Schiffe geht. 

„Wir haben schon Tränen der Freude erlebt“, so Deppe. Für die Seeleute bedeute die Impfung Freiheit. „Quarantänebestimmungen können dadurch verkürzt werden.“ Manche Seeleute seien seit einem Jahr an Bord und hätten noch keinen Landgang gehabt. 

Das Land Bremen stellt für die ausländischen Seeleute vor allem den Impfstoff Johnson & Johnson zur Verfügung. Für Seefahrer mit langen Zeiten auf See und kurzen Hafenaufenthalten hat das Vakzin den Vorteil, dass nur einmal geimpft werden muss.  

Patrick Reichelt

Gerichte können Corona-Testpflicht für Verhandlungen verhängen

10:47
27.08.2021
Gerichte können Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer von Prozessen auch dann zu Corona-Schnelltests verpflichten, wenn sie vollständig geimpft sind. Beschwerden gegen entsprechende Regelungen in einem Verfahren am Landgericht Hannover verwarf das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 2. August als unbegründet, wie am Freitag bekannt wurde (Az.: 2 Ws 230/21 u.a.). Gerichte haben demnach diejenigen Maßnahmen zu treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.

Hintergrund sei eine mehrtägige Strafverhandlung am Landgericht Hannover im August, vor deren Beginn die Vorsitzende Richterin angeordnet hatte, dass Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer nur mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest den Sitzungssaal betreten dürfen, teilte das Oberlandesgericht mit. Dagegen hatten sich die Verteidiger gewandt - mit der Begründung, sie seien vollständig geimpft.

Laut Oberlandesgericht sind Gerichte zwar nicht verpflichtet, eine Testpflicht auch für vollständig geimpfte Verfahrensbeteiligte anzuordnen. Die Anordnung sei aber auch nicht zu beanstanden. Die Einschätzung der Vorsitzenden, dass Tests geeignet seien, das Ansteckungsrisiko zu verringern, entspreche der Einschätzung des Robert Koch-Instituts.

Patrick Reichelt

Fegebank: Präsenzbetrieb an Hochschulen soll Normalfall werden

09:32
27.08.2021
Hamburg (dpa/lno) - Der Präsenzbetrieb an Hamburger Hochschulen soll nach Worten von Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) zum Start des Wintersemesters wieder der Normalfall werden. Nach drei weitgehend digitalen Semestern sei es nun gelungen, ein gutes Konzept für die Rückkehr in die Hochschulen zu erarbeiten, sagte die Politikerin am Freitag. „Das wird möglich durch den Impffortschritt.“ Die Impfbereitschaft sei bei den Studierenden sehr hoch.

Die Hochschulen starten zu unterschiedlichen Terminen im September und Oktober. „3G ist das Maß aller Dinge“, betonte Fegebank. Das bedeutet, die Studierenden müssen geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie eine Veranstaltung besuchen wollen. Digitale Alternativen, etwa bei besonders großen Vorlesungen, sowie Hybridformate sollen aber weiterhin möglich sein.

Patrick Reichelt