Wegen Corona waren viele Beschäftigte im vergangenen Jahr in Kurzarbeit. Für manche Kurzarbeiter kann sich eine Steuernachzahlung ergeben, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Manche Kurzarbeiter können aber auch eine Steuererstattung erhalten - etwa wenn die Firma drei Monate komplett geschlossen war.
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei. Doch der Fiskus berücksichtigt das Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes. Eine Steuernachzahlung kann sich häufig bei Arbeitnehmern ergeben, die das gesamte Jahr über 50 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten haben. Der Arbeitgeber habe dann laut VLH im Laufe des Jahres meist zu wenig Lohnsteuern abgeführt.
Auch gemeinsam veranlagte Ehepaare kann dies betreffen, wenn nur einer Lohnersatzleistungen bezogen hat. VLH-Tipp: Sie können sich für eine Einzelveranlagung entscheiden und die Steuererklärung 2020 getrennt abgeben. Laut VLH geht der Splittingvorteil dann zwar verloren - dies könne sich aber finanziell auszahlen.