Trotz Corona darf künftig auf Hochzeitsfeiern in Hamburg wieder getanzt werden. Ein Hochzeitspaar hat sich erfolgreich gegen das in der Corona-Verordnung der Stadt festgelegte Tanzverbot für private Feiern gewehrt. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag des Paares statt. Nach Auffassung der zuständigen Kammer geht von der geplanten Hochzeitsfeier ein derart niedriges Infektionsrisiko aus, dass das absolute Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt sei.
Das Paar will nach Angaben des Gerichts in einem Veranstaltungsraum eines Hamburger Hotels vom 20. auf den 21. August eine Hochzeit feiern. Geladen sind 51 Personen über 14 Jahre, von denen 41 vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Im Sinne der Corona-Verordnung wertete die Kammer die Veranstaltung als private Feierlichkeit mit bis zu zehn Personen, weil die geimpften Teilnehmer bei der Ermittlung der Personenzahl außer Betracht bleiben müssen.
Von solchen Veranstaltungen geht nach Auffassung des Gerichts keine relevante Gefahr für das Infektionsgeschehen aus. Das auch für private Feiern in Veranstaltungsräumen geltende Tanzverbot erweise sich damit als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Hamburg Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben.