Rund eineinhalb Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat das Bundesverfassungsgericht über die große Masse der eingereichten Eilanträge entschieden und sieht sich die zentralen, besonders heiklen Fragen nun im Detail an. Das geht aus den aktuellen Eingangs- und Erledigungszahlen hervor, die das Gericht der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe auf Anfrage mitteilte.
Demnach waren bis Ende Juli (Stand: 28. Juli/18.00 Uhr) insgesamt 124 reine Eilanträge eingegangen. Davon wurden alle außer einem bereits beschieden. 121 dieser Eilanträge wurden abgelehnt oder erledigten sich anderweitig. Nur in zwei Fällen hatten die Kläger Erfolg.
Dazu kamen seit Ausbruch der Pandemie 468 Verfassungsbeschwerden, die zusammen mit einem Eilantrag eingereicht wurden. Hier sind 372 bereits entschieden - lediglich ein Eilantrag hatte Erfolg. Aus dem Jahr 2020 sind nur noch drei Verfahren offen, aus 2021 sind es 93. Insgesamt waren beim Gericht Ende Juli noch 178 von ursprünglich einmal 696 Verfassungsklagen anhängig. Hier sind sämtliche Verfahren mitgerechnet, unabhängig davon ob es einen Eilantrag gab oder nicht.
Jan-Felix Jasch