Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plädiert für eine Verlängerung der Corona-Hilfen mindestens bis zum Jahresende. „Niemand soll kurz vor der Rettung ins Straucheln geraten“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Hilfen wie die Kurzarbeiter-Regelung und auch die Wirtschaftshilfen seien bis zum 30. September befristet. „Ich will beides bis zum Jahresende verlängern. Möglicherweise müssen wir auch im nächsten Jahr dem einen oder anderen Unternehmen helfen.“
Aktuell können Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Wenn man erst vorher Kurzarbeit im Betrieb hatte, muss dazwischen eine dreimonatige Unterbrechung liegen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.