Letztes Update:
20210730191345

Inzidenz in Bremerhaven steigt deutlich an

14:32
30.07.2021
Während der Inzidenzwert der Stadt Bremerhaven deutlich - auf jetzt 23,8 - gestiegen ist, stagniert der Wert der Stadt Bremen bei knapp über 21. Am Freitag meldete das Gesundheitsamt insgesamt 26 Neuinfektionen mit dem Coronavirus, zehn davon in Bremerhaven. Derzeit müssen allerdings nur sechs Menschen in Krankenhäusern versorgt werden. 

Jan-Felix Jasch

Kabinett beschließt neue Regeln für Einreise-Testpflicht

13:21
30.07.2021
Der Weg für neue Corona-Testpflichten bei Einreisen nach Deutschland ab diesem Sonntag ist frei. Das Bundeskabinett beschloss am Freitag eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Umlaufverfahren, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mitteilte. Die Neuregelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten.

Ab diesem Sonntag müssen alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Außerdem soll es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken geben: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren.

Jan-Felix Jasch

Schwimmbäder und Saunen dürfen bei Inzidenz unter 50 geöffnet bleiben

13:16
30.07.2021
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Saunen bei einer Inzidenz über 35 gekippt. Es handele sich um keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme, begründete der 13. Senat in einem Eilbeschluss am Freitag. Damit bleiben auch Schwimmbäder und Thermen bei einer anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 geöffnet. Die entsprechende Regelung in der kürzlich geänderten niedersächsischen Corona-Verordnung wurde außer Vollzug gesetzt und ist nicht mehr zu beachten. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine Antragstellerin, die in der Region Hannover eine Saunalandschaft betreibt, hatte sich gegen die geänderte Corona-Verordnung gewandt. Die Lüneburger Richter folgten ihrer Argumentation und sehen die grundsätzliche Schließung von Saunen bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 nicht als notwendige Schutzmaßnahme an. Es sei nicht ersichtlich, dass vom Sauna-Betrieb eine besondere Infektionsgefahr ausgehe und Saunen einen unverhältnismäßig großen Publikumsverkehr hätten, hieß es. Dem lediglich leicht erhöhten Risiko könne mit einer Testpflicht oder Kapazitätsbegrenzungen entgegengetreten werden.

Darüber hinaus herrsche keine größere Infektionsgefahr als bei vergleichbaren Begegnungen von Menschen auf engem Raum, die bei einer Inzidenz über 35 nicht verboten seien. Somit liege eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zum Beispiel gegenüber Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen vor, die bei diesen Infektionswerten geöffnet bleiben dürfen.

Jan-Felix Jasch