Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist trotz sinkender Corona-Zahlen dafür, dass der Bund auch über Ende Juni hinaus bestimmte Sonderbefugnisse zur Regelung von Corona-Maßnahmen behält. Die Bundeskanzlerin halte es für sinnvoll, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlängert werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag auf Nachfrage in Berlin. Er verwies zugleich darauf, dass die Entscheidung darüber Sache des Bundestages ist.
Laut Infektionsschutzgesetz kann der Bundestag eine solche „epidemische Lage“ feststellen und wieder aufheben. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht direkt ohne Zustimmung des Bundesrates, Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Üblicherweise brauchen Verordnungen der Regierung das Ok der Länderkammer, anders als Gesetze aber keine Zustimmung des Bundestags.
Eine „epidemische Lage“ liegt vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, heißt es im Infektionsschutzgesetz. Sie endet automatisch, wenn der Bundestag sie nicht nach Ablauf von drei Monaten erneut verlängert. Das wäre Ende Juni der Fall. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich nach dpa-Informationen bereits auf eine Verlängerung verständigt.