Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Klagen gegen die Corona-Notbremse des Bundes abgewiesen. Das betrifft insgesamt acht Eilanträge, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Außerdem seien 51 Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden, weil sie nicht ausreichend begründet oder aus anderen Gründen unzulässig waren. Es sind aber immer noch viele Klagen anhängig: Bis zum Ablauf des 31. Mai seien insgesamt 424 Verfahren in Karlsruhe eingegangen, darunter auch eines mit mehr als 7000 Klägerinnen und Klägern. (Az. 1 BvR 794/21 u.a.)
Die bundesweit einheitlichen Regeln bei hohen Corona-Infektionszahlen hatten seit 24. April in vielen Teilen Deutschlands gegriffen. Die Notbremse muss automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschreitet. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner es binnen einer Woche gab. In der Praxis wird die Notbremse derzeit aber immer weiter gelockert, weil sich nicht mehr so viele Menschen anstecken. Nach derzeitigem Stand soll sie Ende Juni auslaufen.