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20210527103146

Rund 115.000 Menschen im Land Bremen zweimal geimpft

10:27
27.05.2021
Im Land Bremen wurden bislang insgesamt 217.785 Personen in Impfzentren oder durch mobile Teams geimpft, wie die Gesundheitsbehörde am Donnerstag mitteilte. Am Mittowch lag der Wert bei 215.702, er stieg also innerhalb eines Tages um 2083. 114.864 davon haben bereits eine zweite Impfung erhalten (Mittwoch: 112.949). 179.626 der Geimpften entfallen auf die Stadtgemeinde Bremen, hier haben bislang 94.073 Menschen eine zweite Impfung erhalten. In Bremerhaven wurden 38.153 Personen geimpft, 20.791 davon bereits zwei Mal

Keine Quarantäne für Österreichs Fußballer nach England-Spiel

09:14
27.05.2021
Die deutschen Fußballer können nach einer Sondergenehmigung für Österreichs Nationalmannschaft auf eine Umgehung der Corona-Quarantäne für ihre England-Profis hoffen. Wie der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) am Donnerstag mitteilte, muss die Nationalmannschaft in der Vorbereitung auf die Europameisterschaft dank einer Ausnahmegenehmigung im Anschluss an das Testspiel gegen England in Middlesbrough am 2. Juni nicht in Quarantäne. „Die ÖFB-Auswahl erhält eine Sondergenehmigung der Bundesregierung für eine Landung nach der Rückkehr aus England, auch eine Quarantäne wird nicht verhängt“, teilte der Verband mit.

Die deutsche Nationalmannschaft wird sich im österreichischen Seefeld auf die EM vorbereiten und kann nach Angaben des Wiener Gesundheitsministeriums ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise ihrer England-Profis ohne Quarantäne-Pflicht beantragen. Dies betrifft zunächst Arsenal-Torhüter Bernd Leno und Robin Koch von Leeds United. Die weiteren vier England-Legionäre Ilkay Gündogan, Antonio Rüdiger, Kai Havertz und Timo Werner sollen erst nach dem Champions-League-Finale mit ihren Clubs nach Seefeld reisen. Die Partie zwischen Manchester City und dem FC Chelsea findet am Samstag in Porto statt.

Großbritannien gehört seit Dienstag in Österreich wie zuvor schon in Deutschland zu den Virusvariantengebieten, um eine Ausbreitung der so genannten indischen Variante des Coronavirus einzudämmen. Damit müssen Personen, die von dort einreisen, in Quarantäne. Von 1. Juni an tritt ein Landeverbot für Flüge aus Großbritannien in Kraft.

„Die Reise des Nationalteams zu einem Länderspiel im Rahmen der EURO-Vorbereitung wurde als nationales Interesse eingestuft“, sagte ÖFB-Präsident Leo Windtner. Zudem befinde sich das Nationalteam ohnehin in einer Blase ohne direkten Kontakt zu Außenstehenden und sei de facto in Hotelquarantäne.

Oberlandesgericht Oldenburg: Corona-Schnelltest an Schule ist keine Körperverletzung

09:07
27.05.2021
Ein Corona-Schnelltest in der Schule ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg keine Körperverletzung. Der 1. Strafsenat verwarf den entsprechenden Antrag einer Mutter aus dem ostfriesischen Aurich, wie das Gericht am Donnerstag zu einem Beschluss vom 10. Mai mitteilte (Az. 1 Ws 141/21). Der Antrag der Frau sei aus formellen Gründen unzulässig, aber auch in der Sache unbegründet. Es liege kein hinreichender Tatverdacht einer Körperverletzung im Amt vor - der Schnelltest sei zulässig gewesen. Tests seien insgesamt verhältnismäßig, um eine große Zahl von Menschen vor einer möglichen Infektion zu schützen.

Im vorliegenden Fall hatten das Kind der Frau aus Aurich und Klassenkameraden der 4. Klasse Kontakt zu einem positiv getesteten Kind. Das Gesundheitsamt sorgte daher am nächsten Morgen in der Klasse für Schnelltests. Die Mutter allerdings zeigte den Angaben zufolge den zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamts wegen Körperverletzung im Amt an. Sie legte auch ein Attest einer Ärztin vor, wonach ihr Kind unter anderem eine schwere psychische Traumatisierung wegen Tests erlitten haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Aurich lehnte die Strafverfolgung ab, weil kein hinreichender Tatverdacht für eine Körperverletzung vorliege. Die Frau legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein, die die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Aurich aber bestätigte. Dann rief die Mutter das Oberlandesgericht an, wo sie ebenfalls scheiterte.

Das Oberlandesgericht schätzte auch den Beweiswert des von der Mutter vorgelegten Attests als gering ein. Es sei „mehr als fraglich“, wie die Ärztin bei einem einzigen Termin die Diagnose einer schweren psychischen Traumatisierung habe stellen können. Für das Gericht ergibt sich gegen die Ärztin der Anfangsverdacht des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde, „bleibt abzuwarten“.