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20210511080648

Ausnahmeregelungen halten Zahl der Firmenpleiten im Februar gering

06:53
11.05.2021
 Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist dank weitreichender Ausnahmeregelungen auch im Februar vergleichsweise gering geblieben. 1195 Fälle erfassten die Amtsgerichte in dem Monat und damit 21,8 Prozent weniger als vor Jahresfrist, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte. Zumeist waren Baugewerbe und Handel betroffen, außerdem stark das Gastgewerbe.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise zu verhindern, hatte der Staat diese Pflicht zum Insolvenzantrag zeitweise ausgesetzt.

Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit Oktober 2020 wieder Insolvenz beantragen. Für überschuldete Firmen war diese Pflicht noch bis Ende Dezember ausgesetzt. Bei Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warten, gilt im Falle einer Schieflage die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich.

Max Seidenfaden

Nach Kochsalzlösung-Injektion: 22 Menschen müssen erneut zum Impfen

06:32
11.05.2021
22 Menschen sollen im Kreis Friesland einen weiteren Impftermin bekommen, nachdem eine Krankenschwester ihnen nur eine Kochsalzlösung gespritzt hatte. Dies habe die Auswertung entsprechender Antikörper-Tests im Landesgesundheitsamt ergeben, berichtete der Norddeutsche Rundfunk am Dienstag.

Die Untersuchung war nötig geworden, weil die Mitarbeiterin eines Impfzentrums bei Schortens eingeräumt hatte, sechs Spritzen statt mit dem Biontech-Impfstoff mit Kochsalzlösung gefüllt zu haben. Ihr soll zuvor beim Anmischen ein Fläschchen mit dem Vakzin heruntergefallen sein, was sie anschließend vertuschen wollte. Nun musste deshalb der tatsächlich vorhandene Impfschutz von mehr als 100 Menschen mit Hilfe von Blutproben nachträglich überprüft werden.

In 97 Proben konnten demnach Antikörper nachgewiesen werden, hieß es. In 22 Fällen fehlten diese, so dass die betreffenden Personen jetzt am Mittwoch geimpft werden sollen. Gegen die Krankenschwester wird inzwischen wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt.

Max Seidenfaden