Letztes Update:
20210428104402

Hongkong öffnet Nachtleben für geimpfte Bürger

09:54
28.04.2021
 In Hongkong sollen geimpfte Bürger wieder das Nachtleben genießen dürfen. Wie die Regierung der chinesischen Sonderverwaltungsregion mitteilte, sollen von Donnerstag an nach monatelanger Pause unter anderem Bars und Nachtclubs wieder öffnen dürfen. Der Zutritt wird jedoch nicht jedem gewährt.

Voraussetzung für einen Besuch ist, dass Gäste mindestens ihre erste Impfung gegen das Corona-Virus erhalten haben. Auch muss um spätestens 2 Uhr morgens geschlossen werden. Die Einrichtungen dürfen nicht bei voller Auslastung betrieben werden.

Auch Restaurants sollen wieder Tische für Gruppen von bis zu acht Personen anbieten dürfen, wenn diese mindestens eine Impfdosis erhalten haben. Zuletzt galt, dass pro Tisch lediglich vier Gäste sitzen dürfen.

Die Regierung erhofft sich durch die Maßnahme nicht nur eine Erholung des schwer belasteten Gastronomie-Sektors. Auch wird darauf gesetzt, dass durch die Anreize das bisher eher langsame Impftempo erhöht werden kann. Bis Mittwoch hatten 11,6 Prozent der 7,5 Millionen Hongkonger ihre erste Dosis erhalten.

Die Pandemie in der Finanzmetropole gilt als weitestgehend unter Kontrolle. Zuletzt waren im Durchschnitt nur etwa zwei neue Fälle pro Tag aufgetreten.

Jan-Felix Jasch

Vollständig Geimpfte von Corona-Testpflicht befreit

09:29
28.04.2021
Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, muss zum Beispiel beim Friseurbesuch in Niedersachsen keine negative Testbescheinigung mehr vorlegen. In der Corona-Verordnung sei dies bereits seit dem 19. April geregelt, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit. Die Voraussetzung: Die Corona-Schutzimpfung müsse mindestens seit 15 Tagen komplett abgeschlossen sein, dies sei durch den Impfpass oder die Impfbescheinigung zu belegen. Diese Regelung gelte auch für Hochinzidenzkommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, betonte die Staatskanzlei.

Dort muss sonst jeder auch beim Terminshopping, das bis zu einem Wert von 150 möglich ist, ein negatives Testergebnis vorlegen. Es genügt kein häuslicher Selbsttest, sondern das Ergebnis eines Schnelltests unter Aufsicht. In den Corona-Testzentren, die es in allen Kommunen gibt, kann sich jeder mindestens einmal in der Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Ungeimpfte benötigen in Niedersachsen einen negativen Testnachweis ebenfalls für den Besuch in Pflegeheimen, im Kosmetikstudio oder als Betreuungsperson von zulässigem Sport für Kinder.

Jan-Felix Jasch