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Corona: Einzelne Impfdosis verringert Infektionsrisiko um 65 Prozent

13:10
23.04.2021
Schon die erste Impfdosis reduziert das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus um etwa zwei Drittel. Das geht aus einer großangelegten Studie der Universität Oxford in Kooperation mit der britischen Statistikbehörde ONS und dem Gesundheitsministerium des Landes hervor. Unabhängig vom Impfstoff - Biontech/Pfizer oder Astrazeneca - sank das Risiko für eine Coronavirus-Infektion drei Wochen nach der Impfung demnach um 65 Prozent, wie die Universität am Freitag mitteilte.

Die Zahl symptomatischer Infektionen, also Covid-19-Erkrankungen, ging demnach sogar um 72 Prozent zurück. Für die noch nicht in einem Fachblatt veröffentlichte Studie wurden die Testergebnisse von rund 370 000 Menschen aus der Zeit zwischen dem 1. Dezember und dem 3. April berücksichtigt. Beide Impfstoffe erwiesen sich dabei als genauso effektiv gegen die britische Variante B.1.1.7 wie gegen den ursprünglich kursierenden Typ. Auch abhängig von Alter oder Gesundheitszustand der Menschen veränderte sich die Wirksamkeit der Impfstoffe nicht. 

Jean-Pierre Fellmer

Zahlreiche Eilanträge und Klagen in Karlsruhe gegen Bundes-Notbremse

13:02
23.04.2021
Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Am Donnerstag und Freitag seien bisher rund 25 Verfahren registriert worden, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten - und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket. Unter den Klägern seien mehrere Anwälte und ein SPD-Bundestagsabgeordneter. Wann es erste Entscheidungen gibt, sei nicht abzusehen.

Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren am Freitag in Kraft getreten. Die Notbremse greift ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

Noch vor Beschluss des Gesetzes hatten verschiedene Seiten Verfassungsbeschwerde angekündigt, so etwa die FDP, die Freien Wähler, der SPD-Abgeordnete Florian Post und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Allerdings ist noch unklar, ob überhaupt direkt in Karlsruhe geklagt werden kann. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kläger zunächst die Verwaltungsgerichte anrufen und sich durch die Instanzen klagen müssen. Auch diese Frage dürfte nun mit vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden.

Jean-Pierre Fellmer