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20210415134850

Verbote der Stuttgarter „Querdenker“-Proteste bestätigt

13:37
15.04.2021
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Verbote zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik am kommenden Samstag bestätigt. Die Stadt hatte unter anderem argumentiert, die Versammlungen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen Leib und Leben der Demonstranten und weiterer Menschen. Diese Auffassung teile die Kammer, wie es hieß. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren. „Es wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der zu erwartenden Teilnehmer nicht eingehalten würden“, gab eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts den Tenor der Entscheidung wieder. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Nach den Verboten durch die Stadt hatten die Veranstalter Eilanträge gegen die Entscheidungen gestellt. Mit dem Verbot wollte die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der „Querdenker“-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Die Veranstalter können gegen die Entscheidung des Gerichts noch vorgehen und Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben.

Jan-Felix Jasch

Gericht: keine besonderen Regeln für genesene Corona-Patienten

13:28
15.04.2021
Für Menschen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, gibt es keine Extrawurst bei Treffen mit anderen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach dem Eilantrag eines Mannes beschlossen. Er fand, dass die verordneten Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen des Landes Berlin im Freien auf ihn vorläufig keine Anwendung finden sollten. Sie seien im Hinblick auf Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, insgesamt nicht geeignet.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung und wies den Eilantrag zurück. Eine dauerhafte Immunität für Genesene sei wissenschaftlich nicht belegt. Neue Infektionen seien damit möglich. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers werde auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.

Die Berliner Verordnung enthält aktuell auch Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum im Freien. Erlaubt sind Treffen mit einem weiteren Haushalt - maximal fünf Erwachsenen. In der Zeit von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr sind Treffen nur zu zweit gestattet.

Jan-Felix Jasch

Scholz: Bundes-Notbremse ist „verfassungsfeste Lösung“

12:54
15.04.2021
Vizekanzler Olaf Scholz hält die geplante Bundes-Notbremse mit verschärften Corona-Regeln nach eigenen Worten nicht für juristisch angreifbar. „Die Verfassungsressorts haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie das Gesetz zu bewerten ist“, sagte der Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat am Donnerstag in Berlin. „Wir sind alle zu dem Ergebnis gekommen, dass das eine zulässige, richtige und verfassungsfeste Lösung ist.“

Experten des Kanzleramts sehen laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung bei einem per Bundesgesetz geregelten Corona-Lockdown rechtliche Risiken. In einem internen Vermerk wird demnach etwa auf die Aufhebung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen seitens des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen verwiesen. In der FDP-Bundestagsfraktion war von einer drohenden Klagewelle die Rede.

Jan-Felix Jasch