Letztes Update:
20210410065316

Rheinland-Pfalz beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte

15:26
09.04.2021
Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Rheinland-Pfalz künftig Ausnahmen von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Das beschloss das Kabinett am Freitag, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Fünf Prozent der Rheinland-Pfälzer haben laut Robert Koch-Institut bislang zwei Impfungen bekommen.

Als vollständig geimpft gelte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission derzeit, wer vor 14 Tagen die zweite Impfung bekommen habe und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweise. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz müsse den Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen werden. Diese Änderung gilt ab Sonntag, zunächst bis zum 25. April.

Die Pflicht zur Absonderung von Mitbewohnern und Kontaktpersonen nach der Einreise aus einem Risikogebiet gilt von Montag an nicht mehr für vollständig Geimpfte. Voraussetzung ist, dass keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung vorliegen und die Einreise nicht aus einem Virusmutantengebiet erfolgte. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. Mai. Davon ausgenommen sind Patienten und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Jean-Pierre Fellmer

Bundestag macht Abgeordneten über 60 Jahren ein Impfangebot

14:45
09.04.2021
Bundestagsabgeordnete über 60 Jahren können sich in der kommenden Sitzungswoche mit dem Impfstoff von Astrazeneca gegen das Coronavirus schützen lassen. Dazu hätten diese Abgeordneten bereits eine Einladung erhalten, bestätigte die Bundestagsverwaltung am Freitag. Insgesamt könnten demnach knapp 200 Parlamentarier dieses Angebot nutzen, nachdem in Berlin - wie auch in anderen Bundesländern - die nach der Impfverordnung vorgesehene Impfberechtigung für den Astrazeneca-Impfstoff aufgehoben worden ist.

„Über 60jährige - und damit auch Sie - können danach grundsätzlich ohne Einschränkungen mit diesem Impfstoff geimpft werden“, heißt es in dem Schreiben, dessen Wortlaut der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Bei der Entscheidung ist allerdings zu bedenken, dass die zweite Impfung mit diesem Impfstoff erst zwölf Wochen nach der Erstimpfung verabreicht werden sollte und damit in jedem Fall in die Sommerpause fiele.“ Zu gegebener Zeit würden Termine für die Zweitimpfung angeboten. Abgeordnete, die das Angebot annehmen wollen, müssten sich entweder zur Zweitimpfung nach Berlin begeben oder sich zuhause um eine Zweitimpfung bemühen.

Jean-Pierre Fellmer