Letztes Update:
20210407180642

135 Neuinfektionen im Land Bremen

15:49
07.04.2021
Im Land Bremen gibt es 135 neue Corona-Infektionen. Wie das Gesundheitsressort weiter mitteilt, steigt die Zahl der insgesamt bestätigten Fälle damit auf 21.697. Die Zahl der aktiven Infektionen ist um 26 gesunken auf jetzt 1.493. 19.789 (+158) Menschen gelten als genesen. Die Zahl der an oder in Folge einer Corona-Infektion Verstorbener ist um drei auf jetzt 415 angestiegen. 
Auf Bremerhaven entfallen davon 651 (-23) aktive Infektionen, 3.451 (+3) insgesamt bestätigte Fälle,  2.718 (+24) Genesene und 82 (+2) Verstorbene. Der Inzidenzwert in Bremen beträgt 97,8 und in Bremerhaven 143,4.
Im Land Bremen müssen aktuell 159 Personen stationär versorgt werden, davon 42 auf Intensivstationen. 41 der intensivmedizinisch behandelten Personen müssen beatmet werden.
Es gilt weiterhin ein umfassendes Besuchsverbot in den Bremer Kliniken. Die Einrichtungen lassen, ggf. unter Auflagen, Ausnahmen zu, etwa bei Minderjährigen, Gebärenden, in Notfällen oder bei Sterbenden.

Michael Rabba

Britische Impfkommission ändert Empfehlung für Astrazeneca-Impfstoff

15:38
07.04.2021
Die britische Impfkommission hat ihre Empfehlung für den Astrazeneca-Impfstoff nach einer Überprüfung geändert. Das Präparat soll künftig möglichst nur noch über 30-jährigen Erwachsenen verabreicht werden, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Grund sind Berichte über seltene Fälle von Blutgerinnseln im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Vakzin.

In Großbritannien sind nach Angaben der Arzneimittelbehörde MHRA bislang 79 Fälle von seltenen Blutgerinnseln nach Impfungen mit dem Astrazeneca-Impfstoff aufgetreten. Dabei kam es zu 19 Todesfällen. Die meisten dieser Fälle betrafen junge Menschen. Ein direkter Zusammenhang mit dem Impfstoff konnte laut Impfkommission zwar noch nicht nachgewiesen worden. Aber angesichts des geringeren Risikos für jüngere Menschen an Covid-19 zu sterben, habe man diese Abwägung getroffen, hieß es.

In Deutschland hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wegen der Thrombose-Fälle, die vor allem bei jungen Frauen auftraten, beschlossen, das Präparat in der Regel nur noch Menschen ab 60 Jahren zu verabreichen. Für jüngere Menschen ist eine Impfung damit nur nach Aufklärung über die Risiken auf eigene Gefahr möglich. Auch in anderen Ländern wird der Impfstoff nur noch eingeschränkt empfohlen. In Frankreich beispielsweise wird er nur über 55-Jährigen verabreicht.

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hatte zuvor mitgeteilt, die Anwendung des Corona-Impfstoffes von Astrazeneca trotz der selten auftretenden Blutgerinnsel nicht einzuschränken. Der Nutzen des Wirkstoffes sei höher zu bewerten als die Risiken, so die Behörde.

Die Universität Oxford hatte eine klinische Studie mit dem Astrazeneca-Impfstoff an Kindern und Jugendlichen wegen der Überprüfung vorübergehend gestoppt.

Michael Rabba

Ab Montag neue Corona-Regeln für den Handel in Bayern

15:27
07.04.2021
Für den Handel in Bayern gelten vom kommenden Montag (12. April) an teilweise neue Corona-Regeln. Auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte für Terminshopping-Angebote öffnen - aber nur bei Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests. Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Das hat das bayerische Kabinett am Mittwoch beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend mitteilte.

Bayern weicht damit von Bund-Länder-Beschlüssen der vergangenen Wochen ab - und zwar in verschiedene Richtungen. Einerseits hatten die Ministerpräsidenten und der Bund Anfang März beschlossen, dass Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte „einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet“ werden. Andererseits hatten Bund und Länder vereinbart, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Öffnungsschritte etwa im Handel wieder zurückgenommen werden sollen.

Söder verwies auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Richter hatten vor wenigen Tagen entschieden, dass Schuhgeschäfte auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen, und dies unter anderem damit begründet, dass diese für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte.

Darauf reagiert die Staatsregierung also nun insofern, dass für all diese Geschäfte - auch Schuhläden - die Sonderregelungen nun entfallen. Für Baumärkte und Buchläden werde die Situation nun schlechter. Das Modell „Click&Meet“ sei bei Inzidenzen über 100, dann mit Testpflicht, nun eine neue Konzeption, die vertretbar sei. Konkret muss dann entweder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.

In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen in Bayern weiterhin alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.

Michael Rabba