Die von Hamburgs rot-grünem Senat erlassenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufolge rechtens. Die Richter lehnten den Eilantrag einer Familie gegen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie zwischen 21.00 und 5.00 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen diese erste Entscheidung vom 2. April können die Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. Es seien weitere Verfahren gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen anhängig, erklärte das Gericht. (AZ: 14 E 1579/21)
Seit Karfreitag dürfen die Hamburgerinnen und Hamburger ihre Wohnungen nachts nur noch aus triftigem Grund verlassen. Ausnahmen von der bis zum 18. April geltenden Regel gibt es in der Hansestadt beispielsweise für berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund oder Sport im Freien, allerdings immer nur für eine Person.