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20210331203706

Krankenkassen: Keine Übernahme von Hotelkosten bei Quarantäne

15:48
31.03.2021
Urlauber im EU-Ausland können nicht darauf setzen, dass ihre gesetzliche Krankenversicherung bei einem positiven Corona-Test die unplanmäßige Hotel-Quarantäne bezahlt.

Unterbringungskosten können nicht auf Basis der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnet werden, sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Sie könnten auch nicht über den Weg der Kostenerstattung bei der zuständigen deutschen Krankenkasse geltend gemacht werden. Mit Blick auf Mallorca gilt: Ein Hotel, in dem die Quarantäne nach einem positiven Test vor Abreise in der Regel stattfindet, ist kein Leistungserbringer des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems.

Das heißt: Reisende müssen die Kosten für die Übernachtungen selbst zahlen. Sofern der Reiseveranstalter oder das Hotel nicht anderweitig dafür aufkommen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärt: Bei einem positiven Test gelten die jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen des Reiselandes. Und in der Regel tragen Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst.

Jean-Pierre Fellmer

EMA: Vorerst kein Beleg für beschränkte Nutzung von Astrazeneca

14:59
31.03.2021
Anders als Deutschland rät die EU-Arzneimittelbehörde EMA vorerst nicht zu Einschränkungen bei der Anwendung des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca. „Nach dem jetzigen wissenschaftlichen Stand gibt es keine Belege, die dafür sprechen, die Verwendung dieses Impfstoffs in irgendeiner Bevölkerungsgruppe zu beschränken“, sagte EMA-Chefin Emer Cooke am Mittwoch. Die Überprüfung von neuen Hinweisen auf Blutgerinnsel laufe noch.

Eine aktualisierte Empfehlung der EMA sei für die Sitzung ihres Sicherheitsausschusses vom 6. bis 9. April zu erwarten. In Deutschland wird dieser Impfstoff seit Dienstag nur noch für Menschen ab 60 Jahren uneingeschränkt empfohlen. Diese Entscheidung obliege den deutschen Behörden, sagte Cooke.

Bisher habe die Überprüfung keine besonderen Risikofaktoren ergeben, etwa Alter, Geschlecht oder frühere Blutgerinnsel, fügte sie hinzu. „Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Impfstoff ist nicht bewiesen, aber er ist möglich und die weitere Analyse läuft.“

Jean-Pierre Fellmer