Urlauber im EU-Ausland können nicht darauf setzen, dass ihre gesetzliche Krankenversicherung bei einem positiven Corona-Test die unplanmäßige Hotel-Quarantäne bezahlt.
Unterbringungskosten können nicht auf Basis der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnet werden, sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Sie könnten auch nicht über den Weg der Kostenerstattung bei der zuständigen deutschen Krankenkasse geltend gemacht werden. Mit Blick auf Mallorca gilt: Ein Hotel, in dem die Quarantäne nach einem positiven Test vor Abreise in der Regel stattfindet, ist kein Leistungserbringer des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems.
Das heißt: Reisende müssen die Kosten für die Übernachtungen selbst zahlen. Sofern der Reiseveranstalter oder das Hotel nicht anderweitig dafür aufkommen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärt: Bei einem positiven Test gelten die jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen des Reiselandes. Und in der Regel tragen Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst.