Die neue Corona-Verordnung des Hamburger Senats ist am Montag um Mitternacht in Kraft getreten. Aufgrund eines Gerichtsurteils hat der Senat darin das flächendeckende Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit aufgehoben. Das Trinkverbot wird nun zeitlich auf bestimmte Orte beschränkt. Betroffen sind Straßen, Plätze und Parks, wo es nach Erkenntnissen der Polizei zu Menschenansammlungen mit gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt. Dazu zählen etwa der Sternschanzen- und der Jenischpark sowie der Hans-Albers-Platz an der Reeperbahn und der Ballindamm vor der Europapassage.
Die Maskenpflicht wird verschärft. Sie gilt nun auch für Mitfahrer in Autos, aber nicht für den Fahrer selbst. Wenn die Insassen zum selben Haushalt gehören, sind sie von der Pflicht befreit. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiter an zahlreichen belebten Orten im Freien vorgeschrieben.