Die Bundesregierung weist die Vorwürfe der EU-Kommission zu den verschärften Einreiseregeln für Menschen aus Tschechien, der Slowakei und Tirol vehement zurück. Was man getan habe, stehe im Einklang mit dem Schengener Übereinkommen, sagte EU-Staatsminister Michael Roth am Dienstag am Rande einer Videokonferenz mit EU-Kollegen. Man halte sich an EU-Recht.
Mit der Rechtfertigung reagierte Roth auf einen kurz zuvor bekanntgewordenen Beschwerdebrief der EU-Kommission. In ihm heißt es: „Wir glauben, dass das nachvollziehbare Ziel Deutschlands - der Schutz der öffentlichen Gesundheit in einer Pandemie - durch weniger restriktive Maßnahmen erreicht werden könnte.“ Mehrere Vorgaben seien unverhältnismäßig oder unbegründet.
Das an die Bundesländer Bayern und Sachsen grenzende Tschechien, das an Bayern grenzende österreichische Bundesland Tirol sowie die Slowakei gelten in Deutschland seit dem 14. Februar als Gebiete mit besonders gefährlichen Virusmutationen. Die Einreise von dort ist somit bis auf wenige Ausnahmen verboten.