Der Landkreis Wesermarsch hat eine Ausgangssperre verhängt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das teilte der Landkreis am Montagnachmittag mit. Laut der Allgemeinverfügung ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur mit Gründen erlaubt, darunter fallen etwa die zwingende Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Gefahrenabwehr oder notwendige medizinische Behandlungen.
Die Allgemeinverfügung tritt am 16. Februar in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. Februar. Details dazu lesen Sie hier.