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20210205203254

Niedersachsen: Online-Warteliste auf Impfportal freigeschaltet

16:30
05.02.2021
Auf dem niedersächsischen Impfportal für Corona-Schutzimpfungen ist am Freitagnachmittag die Online-Warteliste freigeschaltet worden. Wer einen Termin für eine Impfung vereinbaren möchte und wegen des Impfstoffmangels nicht sofort zum Zuge kommt, kann sich auf dem Portal auf eine Liste setzen lassen. Wie das Sozialministerium am Freitag mitteilte, werden die Betroffenen dann informiert, sobald im örtlich zuständigen Impfzentrum ein Termin verfügbar wird. Bislang gab es diese Möglichkeit nur an der landesweiten Telefon-Hotline, die aber weiterhin überlastet ist.

„Wir erwarten uns vom Freischalten der Online-Warteliste, dass der Druck auf die Hotline abnimmt“, sagte ein Ministeriumssprecher. „Menschen, die auf der Warteliste stehen, bekommen einen Termin zugewiesen, sobald bei ihnen ein Termin verfügbar ist.“ Die Warteliste können zunächst nur Menschen der Priorität eins nutze

Patrick Reichelt

Gericht: Fitnessstudio darf für zwei Personen öffnen

16:04
05.02.2021
Der Betreiber eines Göttinger Fitnessstudios hat sich vor dem örtlichen Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die coronabedingte Schließung seines Studios gewehrt. Dort hatten maximal zwei Personen im Trainingsraum ohne Anleitung die Geräte benutzen dürfen. Nach jedem Wechsel der Besucher wurde desinfiziert. Dies hatte die Stadt Göttingen dem Kläger untersagt. Diese Schließungsverfügung sei jedoch voraussichtlich rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit. Zur Begründung hatte der Mann vorgetragen, er betreibe kein Fitnessstudio, sondern ermögliche den laut der niedersächsischen Corona-Verordnung zulässigen Individualsport. (Az.: 4 B 22/21)

Nach Auffassung der Richter ist die Infektionsgefahr in privaten Studios nicht größer als in Anlagen des Freizeit- und Amateursports, wo zwei Menschen aktiv sein dürfen. Die Zulässigkeit von Individualsport wird mit der gesundheitsfördernden Wirkung des Sports begründet. Diese Wirkung könne der sportlichen Betätigung in Fitnessstudios nicht abgesprochen werden, hieß es. Gegen den Beschluss kann die Stadt binnen zwei Wochen Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Bereits am Montag hatte das Verwaltungsgericht Hannover einer Fitnessstudio-Betreiberin Recht gegeben. Die Frau hatte ein Konzept erarbeitet, bei dem sie ihr Studio stundenweise an eine Person beziehungsweise einen Haushalt untervermietet, um Individualsport zu ermöglichen.

Patrick Reichelt