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Gericht: Fahrunterricht trotz Corona weiter erlaubt

15:58
03.02.2021
Niedersachsens Fahrschulen dürfen ihren Schülern trotz der Corona-Beschränkungen weiter praktischen Fahrunterricht anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Mittwoch entschieden. Ein Betreiber mehrerer Fahrschulen im Landkreis Gifhorn hatte beantragt, das Verbot des Präsenzunterrichts in der außerschulischen Bildung aufzuheben. Das verwarf das OVG zwar als unzulässig - allerdings nur, weil der Fahrunterricht nach Auffassung des Gerichts gar nicht von dem Verbot betroffen ist.

Hintergrund ist, dass die Landesregierung in der Begründung der jüngsten Corona-Verordnung „nachrichtlich“ erklärt hatte, das Verbot gelte jetzt auch für den sogenannten „aufsuchenden Unterricht“, zu dem der Fahrunterricht gehört. Der Verordnungstext blieb aber unverändert. Die Kosten für das Eilverfahren muss das Land tragen, weil es suggeriert habe, der Fahrunterricht sei verboten worden.

Michael Rabba

Schweden führt Nachweis von negativem Corona-Test bei Einreise ein

15:28
03.02.2021
Erwachsene Ausländer müssen bei der Einreise nach Schweden ab Samstag an der Grenze einen negativen Corona-Test vorweisen. Dieser dürfe nicht älter als 48 Stunden sein, sagte der schwedische Ministerpräsident Stefan Löfven am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Stockholm. Grund dafür seien die neu aufgetretenen Varianten des Coronavirus. Bislang sei schwer einzuschätzen, welche Länder wie stark von den Virus-Varianten betroffen seien. Die Maßnahme gilt vorläufig bis zum 31. März.

Wer ab Samstag keinen negativen Test vorweisen könne, komme nicht ins Land, machte Innenminister Mikael Damberg klar. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, etwa bei familiären Angelegenheiten oder für Ausländer, die ihren Wohnsitz in Schweden haben. Auch Kinder und Jugendliche sind von der Anforderung ausgenommen.

Malte Bürger

Astrazeneca-Impfstoff wohl auch wirksam gegen Virus-Übertragung

14:31
03.02.2021
Der Impfstoff des britischen Pharmakonzerns Astrazeneca und der Universität Oxford soll ersten Erkenntnissen zufolge auch gegen die Übertragung des Coronavirus wirken. PCR-Tests bei einer zufälligen Stichprobe aus entsprechend Geimpften in Großbritannien hätten gezeigt, dass der Impfstoff die Übertragung um rund 67 Prozent verringere, sagte Astrazeneca-Forschungschef Mene Pangalos am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Zuvor war nur die Wirkung gegen eine Covid-19-Erkrankung festgestellt worden.

Die genannte Zahl bezieht sich auf jene, die eine erste Impfdosis hinter sich haben. Unter Getesteten, die auch die zweite Dosis schon hinter sich haben, konnte hingegen lediglich eine Verringerung der Wirksamkeit um knapp 50 Prozent festgestellt werden. „Selbst 50 Prozent sind eine signifikante Verringerung“, sagte Pangalos. Laut Andrew Pollard von der Universität Oxford könnte die Differenz an der unterschiedlichen Zusammensetzung der relativ kleinen Stichproben liegen. „Dazu müssen wir noch weitere Analysen anstellen“, räumte Pollard ein.

Astrazeneca belegte mit neuen Untersuchungen zum Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung außerdem, dass rund zwölf Wochen Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfdosis bei dem eigenen Impfstoff wohl positive Auswirkungen auf dessen Wirksamkeit haben. Zwischen dem 22. und dem 90. Tag nach der ersten Impfdosis soll die Schutzwirkung des Vakzins demnach nicht nachlassen. Die Wirksamkeit gegen eine Erkrankung an Covid-19 wird in dieser Zeit von Astrazeneca mit 76 Prozent angegeben. Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hatte die Wirksamkeit des Vakzins mit rund 60 Prozent angegeben. Grund für diese Differenz ist, dass unterschiedlich viele Daten aus den klinischen Studienphasen in die Berechnung einfließen.

Michael Rabba