Niedersachsens Fahrschulen dürfen ihren Schülern trotz der Corona-Beschränkungen weiter praktischen Fahrunterricht anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Mittwoch entschieden. Ein Betreiber mehrerer Fahrschulen im Landkreis Gifhorn hatte beantragt, das Verbot des Präsenzunterrichts in der außerschulischen Bildung aufzuheben. Das verwarf das OVG zwar als unzulässig - allerdings nur, weil der Fahrunterricht nach Auffassung des Gerichts gar nicht von dem Verbot betroffen ist.
Hintergrund ist, dass die Landesregierung in der Begründung der jüngsten Corona-Verordnung „nachrichtlich“ erklärt hatte, das Verbot gelte jetzt auch für den sogenannten „aufsuchenden Unterricht“, zu dem der Fahrunterricht gehört. Der Verordnungstext blieb aber unverändert. Die Kosten für das Eilverfahren muss das Land tragen, weil es suggeriert habe, der Fahrunterricht sei verboten worden.