Letztes Update:
20210201212414

Illegale Faschingsfeier in Corona-Hotspot

09:00
01.02.2021
 Etwa 90 Menschen haben sich am Sonntag in Thüringens Corona-Hotspot Jüchsen zu einem Faschingsumzug versammelt. Der Grabfelder Ortsteil weise die größte Inzidenz in Thüringen auf und gelte demnach als Hotspot, so die Polizei. Laut Angaben eines Polizeisprechers haben sich die Teilnehmenden über Soziale Netzwerke verabredet. Auch Pferde und teils geschmückte Fahrzeuge waren am Umzug beteiligt. Wie der MDR berichtet, seien Mindestabstände und Hygienevorschriften nicht eingehalten worden. Gegen Nachmittag sei die illegale Versammlung durch ein Großaufgebot der Polizei aufgelöst worden. Laut MDR wurden mehrere Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte gestellt. Die Polizei rechnet noch mit weiteren Anzeigen im Laufe der Ermittlungen.

Max Seidenfaden

5608 Corona-Neuinfektionen und 175 neue Todesfälle gemeldet

08:12
01.02.2021
Die deutschen Gesundheitsämter haben dem Robert Koch-Institut (RKI) 5608 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. Außerdem wurden 175 neue Todesfälle innerhalb von 24 Stunden verzeichnet, wie aus Zahlen des RKI von Montag hervorgeht. Vor genau einer Woche hatte das RKI 6729 Neuinfektionen und 217 neue Todesfälle binnen 24 Stunden verzeichnet.

Die erfassten Fallzahlen sind an Montagen in der Regel geringer, unter anderem weil am Wochenende weniger getestet wird. Außerdem wurden laut RKI aus Sachsen-Anhalt keine Daten übermittelt.

Max Seidenfaden

Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer geht an den Start

07:34
01.02.2021
Wer sich in Schleswig-Holstein hartnäckig einer auferlegten Corona-Quarantäne verweigert, dem droht seit Montag im Extremfall eine Unterbringung. In einer eigenständigen Einrichtung auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster ist Platz für bis zu sechs Quarantäne-Verweigerer. Bis Freitagnachmittag sei aber nicht absehbar gewesen, dass die Kreise bereits Gebrauch von der Unterbringungsmöglichkeit machen, sagte eine Sprecherin des Landkreistags.

Über eine vom Gesundheitsamt verfügte Unterbringung muss letztlich ein Gericht entscheiden. Laut Infektionsschutzgesetz kommt eine sogenannte Absonderung als letztes Mittel in Betracht. Das heißt, jemand muss sich erkennbar weigern, Auflagen einzuhalten, Verstöße müssen nachgewiesen und eine sogenannte Gefährderansprache erfolglos geblieben sein. Wie viele Quarantäneverweigerer im Land es gibt, ist nicht bekannt.

Max Seidenfaden