Niedersachsen hat angesichts des steigenden Risikos eingeschleppter Corona-Fälle mit den neuen Virus-Mutationen einige Ausnahmen von den üblichen Quarantäne-Regeln gestrichen. Sämtliche Einreisende aus Gebieten mit besonders infektiösen Varianten des Erregers müssten sich ab sofort in eine zehntägige Quarantäne begeben, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Nur in drei Sonderfällen kann demnach noch von einer entsprechenden Selbstisolation über eine Dauer von gut eineinhalb Wochen abgesehen werden. Dazu gehören Durchreisen, wenn direkt nach der Einreise „Niedersachsen auf schnellstem Wege verlassen“ wird. Außerdem sind berufsbedingte Grenzübertritte etwa von Beschäftigten im Personen- und Güterverkehr ausgenommen, wenn diese höchstens drei Tage im Land bleiben - darunter Flugzeug-Besatzungen. Dieselbe 72-Stunden-Regel für einen erlaubten Quarantäne-Verzicht greift zudem für Personen, „deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens einer besonderen Dinglichkeit und Unabdingbarkeit unterliegen“.
Jean-Pierre Fellmer