Letztes Update:
20201216194453

Spanien geht mit nur mildem Lockdown in die Weihnachtstage

19:15
16.12.2020
„Alles wieder viel besser hier“, so begrüßt eine Frau aus Madrid freudig ihren Bekannten, den sie zuletzt Ende August gesehen hat. Früher als in Deutschland rollte damals die zweite Corona-Welle in Spanien an, bis Anfang November stieg die Zahl der Neuinfektionen auf über 240 je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Die Behörden reagierten mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die aber nie so drastisch waren, wie das, was Deutschland jetzt bevorsteht. Früher als in Deutschland sanken die Zahlen auch wieder, der Sieben-Tage-Wert betrug nach Angaben des Gesundheitsministeriums vom Dienstagabend gut 98 - zwar gerade wieder mit leicht steigender Tendenz - aber in Deutschland liegt der Wert weit höher bei 174.

Die Spanier genießen die relative Freizügigkeit. Wer an den Wochenenden vor Weihnachten durch die Innenstadt von Madrid geht, traut seinen Augen kaum. Trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und Obergrenzen bei der Zahl der Besucher in Gaststätten, Geschäften, Kinos, Theatern und Museen sind an den Wochenenden vor Weihnachten in den Innenstädten Madrids oder Barcelonas Massen von Menschen unterwegs. In Madrid drängen sich die Menschen zwischen Plaza Mayor und der berühmten Puerta del Sol - fast so wie in normalen Zeiten.

An dem Platz mit der berühmten Uhr bahnt sich ein Elektro-Polizeiauto auf Tuchfühlung mit den Passanten ganz langsam einen Weg durch die Menge. Die wird über einen plärrenden Lautsprecher immer wieder dazu aufgerufen, doch bitte den Sicherheitsabstand und die Hygieneregeln einzuhalten. Unmöglich in dem Gedränge. Auf der Plaza Mayor ist ein Weihnachtsmarkt aufgebaut, Stände locken mit Weihnachtsdekoration, Süßigkeiten und dem üblichen Tinnef.

Jan-Felix Jasch

Gericht bestätigt Corona-Größenregelung für Geschäfte

19:01
16.12.2020
 In einem Streit um die Corona-Größenregeln für Einzelhandelsgeschäfte hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Verordnung des Landes im Grunde bestätigt. Laut niedersächsischer Corona-Verordnung darf sich in Geschäften bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde oder eine Kundin pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei größeren Geschäften gilt bis 800 Quadratmetern diese Regel - und für die weitere Verkaufsfläche wird für einen Kunden 20 Quadratmeter Fläche, also der doppelte Wert, angerechnet. Gegen diese Differenzierung wollte die Betreiberin eines Lebensmittelgeschäfts mit einer Größe von 3900 Quadratmetern vorgehen. (AZ.: 13 MN 552/20)

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts lehnte den Antrag aber weitgehend ab. Die nach der Größe der Verkaufsfläche differenzierte Regel sei für die Eindämmung der Corona-Pandemie geeignet, erforderlich und angemessen, argumentierten die Richter. Lediglich eine technische Regelung in der Corona-Verordnung zur Berechnung der maßgeblichen Verkaufsfläche bei Einkaufszentren setzte der Senat vorläufig außer Kraft, weil sie zu unbestimmt sei. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Max Seidenfaden