In Thüringen gilt von Mittwoch an eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr dürfe die Wohnung nur aus triftigen Gründen wie der Ausübung des Berufs verlassen werden, entschied die Landesregierung am Sonntag in Erfurt. Grund dieser Sonderregelung im Vergleich zu den Bund-Länder-Vereinbarungen sei die anhaltend hohe Infektionszahl, teilte die Staatskanzlei mit. Die Ausgangsbeschränkung gelte für Thüringen insgesamt.
Für Heiligabend und die Nächte bis zum 26. Dezember sowie die Silvesternacht würden gesonderte Regelungen getroffen, so die Staatskanzlei. Dies gelte auch für die hohen Feiertage der jüdischen und muslimischen Gemeinden.
Die Mehrheit der Landkreise und kreisfreien Städte weise mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen auf.