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20201119171127

Corona-Ausbruch in Berliner Pflegeheim: Leitung muss gehen

16:51
19.11.2020
Nach einem Corona-Ausbruch mit mindestens 15 Toten in einem Berliner Pflegeheim muss die Heimleitung nach Angaben von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) gehen. Die Heimaufsicht habe den weiteren Einsatz der Leitung im Bezirk Lichtenberg untersagt, sagte sie in einer Fragestunde im Abgeordnetenhaus am Donnerstag. Bis Freitagnachmittag würden vom Träger neue Personalvorschläge für die Position erwartet. „Die Feststellung des Gesundheitsamtes und der Heimaufsicht zeigen, dass Hygienevorgaben nicht beachtet worden sind“, sagte die Senatorin zur Begründung.

Die Sprecherin des Betreibers Kursana wiederholte am Donnerstag, dass Auflagen der zuständigen Behörden jederzeit umgesetzt würden. „Wir haben sehr hohe Sicherheitsstandards und gute Hygienekonzepte“, teilte sie erneut mit. Doch auch die könnten in Zeiten einer solch weitreichenden Pandemie nicht verhindern, dass die Corona-Infektionsketten auch Seniorenbetreuungs-Einrichtungen erreichten.

Michael Rabba

OVG Hamburg: Schließung von Fitnessstudios nicht zu beanstanden

16:13
19.11.2020
Die Schließung von Fitnessstudios wegen der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg nach bisheriger Rechtslage nicht zu beanstanden. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wurde auf Beschwerde der Stadt Hamburg eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg geändert. Damit sei ein Eilantrag der Betreiberin mehrerer Fitnessstudios abgelehnt, die Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Oberverwaltungsgericht weiter mit. (Az. 5 Bs 209/20)

Die Betreiberin hatte sich gegen eine im Zuge des Teil-Lockdowns ab 2. November angeordnete vorübergehende Schließung gewandt. In dem Infektionsschutzgesetz in der bis zum 18. November 2020 geltenden Fassung finde sich eine hinreichende gesetzliche Grundlage, entschied das Oberverwaltungsgericht.

Das Verbot, für Publikumsverkehr zu öffnen, sei eine notwendige Schutzmaßnahme, teilte das Oberverwaltungsgericht weiter mit. Die Regelung erscheine nach der bisher geltenden Rechtslage erforderlich und angemessen.

Das Verwaltungsgericht war dagegen zuvor der Ansicht, die im Infektionsschutzgesetz geregelte Generalklausel genüge für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff nicht.

Der Bundestag hatte am Mittwoch auch für eine bessere Rechtssicherheit von Einschränkungen Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Neuregelungen sollen genauere gesetzliche Vorgaben für weitreichende Corona-Beschränkungen der Länder schaffen.

Michael Rabba