Letztes Update:
20201022105732

Keine Corona-Infektionen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr

10:17
22.10.2020
Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist es bislang noch zu keiner Infektion mit dem Coronavirus gekommen. Ein wichtiger Beitrag dazu sei die 14-tägige strenge Isolation der Soldaten vor der Abreise ins Ausland, sagte der Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie, Oberstarzt Kai Schmidt, am Rande eines Fachkongresses am Donnerstag in Rostock. Nach dem abschließenden Test mit negativem Ergebnis sei die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus in das Einsatzgebiet eingeschleppt werde, nahe Null.

Auch nach der Rückkehr von einem Einsatz müssten die Soldaten in die Quarantäne. In den Einsatzgebieten selbst werden die Kontakte zu Personen außerhalb des Kontingents so weit es geht eingeschränkt, wie Schmidt betonte. Es könne zum Wohle des Gesundheitsschutzes auch auf operative Bewegungen verzichtet werden.

Jan-Felix Jasch

RKI-Präsident für Maskenpflicht in Räumen

10:00
22.10.2020
Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, hat sich angesichts der steigenden Corona-Zahlen für eine umfangreiche Maskenpflicht in Deutschland ausgesprochen. Zur Frage, an welcher Stelle wirklich etwas bewirkt werden könne, sagte Wieler am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Berlin: „Also Maskenpflicht in den Räumen, wo man sich anstecken kann.“ Wieler erwähnte den öffentlichen Nahverkehr und Geschäfte - wo dies bereits gilt - sowie Innenräume, wo viele Menschen zusammenkämen. Seine Empfehlung sei, das Tragen einer Maske, „in den Bereichen, wo Menschen zusammenkommen, insbesondere in Innenräumen, ganz klar“.

Jan-Felix Jasch

Karlsruher Eilantrag zu Beherbergungsverbot inhaltlich zu dünn

09:27
22.10.2020
Eine inhaltliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Beherbergungsverboten in der Corona-Krise lässt weiter auf sich warten. Kläger aus Tübingen, die in wenigen Tagen in Schleswig-Holstein Urlaub machen wollten, hatten einen Eilantrag gegen die Vorschriften in dem Bundesland eingereicht. Die Richter stuften diesen aber am Donnerstag als unzulässig ein. Es fehlten erforderliche Darlegungen, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte. (Az. 1 BvQ 116/20)

Im Landkreis Tübingen treten im Moment viele neue Corona-Fälle auf. Ein wichtiger Grenzwert ist überschritten, damit zählt Tübingen zu den deutschen Risikogebieten. In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solche Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte das vergangene Woche in einem Eilverfahren bestätigt. In anderen Bundesländern wurden die Beherbergungsverbote nach Eilanträgen von Gerichten gekippt.

Jan-Felix Jasch