Letztes Update:
20201020201826

Jetzt 3724 bestätigte Corona-Fälle im Land Bremen

15:53
20.10.2020
Im Land Bremen  gibt es aktuell 1119 (+54) aktive Corona-Infektionen und damit insgesamt 3724 (+94) bestätigte Fälle. 2542 (+40) Menschen gelten als genesen,  63 (+0) sind bislang verstorben. Der Inzidenzwert in der Stadtgemeinde Bremen beträgt 94,3. Das teilt das Gesundheitsressort mit. 
Auf die Stadtgemeinde Bremerhaven entfallen davon 35 (+1) aktive Infektionen, 315 (+2) insgesamt bestätigte Fälle und 272 (+1) Genesene. Die Zahl der Verstorbenen bleibt mit 8 konstant. Der Inzidenzwert in Bremerhaven beträgt 21,2. 

Michael Rabba

Landkreis Verden: Zahl der Corona-Infizierten steigt um neun auf 476

14:41
20.10.2020
Im Landkreis Verden sind aktuell insgesamt 476 Personen nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet. Das bedeutet im Vergleich zum Vortag eine Zunahme um neun Fälle. Das teilt der Landkreis mit.

Bei den Neuerkrankten handelt es sich um sieben Frauen und zwei Männer, fünf  Personen leben im Nordkreis, vier im Südkreis.

Von den 476 infizierten Personen sind inzwischen 395 Personen (+ sieben zum Vortag) aus der häuslichen Quarantäne als genesen entlassen. Es befinden sich derzeit drei Personen in stationärer Behandlung. Bislang sind acht Personen verstorben.

Der Wert der kumulativen Inzidenz der letzten 7 Tage (bezogen auf 100.000 Einwohner) liegt aktuell bei 43,8 (Stand 20.10.2020 um 8.00 Uhr).

Michael Rabba

Gericht kippt Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern

14:34
20.10.2020
Für Touristen aus inländischen Corona-Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungen gebucht haben, gelten keine Beschränkungen mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald gab am Dienstag den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt von Beherbergungsgästen seien daher teilweise außer Vollzug gesetzt worden, der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar.

Damit dürfen künftig auch Urlaubsgäste aus Risikogebieten ohne vorherigen Corona-Test anreisen und müssen auch nicht in Quarantäne. Zuvor war dies per Ausnahme nur Schülern, Studenten, Berufspendlern, Abgeordneten oder nahen Verwandten erlaubt.

Mit der Entscheidung des Gerichtes sind auch die von der Landesregierung geplanten neuen Einreisebestimmungen für Mecklenburg-Vorpommern Makulatur, noch ehe sie rechtskräftig beschlossen werden konnten. Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft hatten sich Landesregierung und Tourismusbranche des Landes am Samstag darauf verständigt, dass für Touristen aus deutschen Risikogebieten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreichen sollte, um im Nordosten Urlaub zu machen.

Michael Rabba