Der Bundestag hat einen Notfallmechanismus für den Fall beschlossen, dass die Corona-Pandemie Parteitage zur Vorbereitung der Bundestagswahl unmöglich macht. Er beinhaltet eine Sonderregelung zur Aufstellung von Kandidaten, die bisher zwingend durch Versammlungen erfolgen musste. Nun kann der Bundesinnenminister per Rechtsverordnung Abweichungen von diesen Bestimmungen zulassen, um die Kandidatenbenennung ohne Versammlungen - auf elektronischem Weg und per Briefwahl - zu ermöglichen. Dies soll bei Naturkatastrophen oder bei ähnlichen Fällen höherer Gewalt möglich sein.
„Wir schaffen eine Regelung, die wir eigentlich gar nicht anwenden wollen“, sagte der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor in der Debatte. „Es ist eine Regelung nur für den absoluten Krisenfall.“ Der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir wies darauf hin, dass der Bundesinnenminister nicht frei entscheiden könne, ob eine Lage höherer Gewalt vorliege, diese könne nur der Bundestag feststellen. „Wir sind die letzte Instanz.“
FDP, Grüne, Linke und AfD lehnten die Änderung der Bundeswahlgesetzes trotzdem ab. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, monierte, es sei nicht klar, ob die Regelung nur für die Corona-Pandemie oder aber auch für alle möglichen anderen Notlagen gelte. „Hier wird ein viel zu breites Fenster geöffnet. Wir reden nicht nur über die Covid-Pandemie, sondern über das große Universum.“