Angesichts nachlassender Corona-Disziplin hat die Hamburger Behörde für Verbraucherschutz an die Gastronomen appelliert, Corona- und Arbeitsschutzmaßnahmen ernstzunehmen. Kontrolleure beobachteten immer häufiger, dass das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben sogenannte Gesichtsvisiere trage, teilte die Behörde am Freitag mit. Ein Visier allein könne die Schutzfunktion einer eng anliegenden Mund-Nase-Bedeckung aber nicht ersetzen. „Es bietet keinen vergleichbaren Schutz und darf nach den Arbeitsschutzvorschriften deshalb in den Bars und Restaurants nicht verwendet werden“, hieß es.
Jahreszeitbedingt würden viele Besucher wieder ins Innere von Bars und Restaurants drängen. Umso wichtiger sei die Einhaltung der Schutzvorschriften. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung sei oftmals erforderlich, „wie beispielsweise beim Servieren am Tisch oder wenn mehrere Beschäftigte hinter einem Tresen oder in der Küche arbeiten“.