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Hamburg lässt wieder mehr als 1000 Menschen in Stadien zu

12:26
08.09.2020
In Hamburg sind künftig wieder Stadionveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen möglich. Voraussetzung sei, dass die Stadien über mehr als 10 000 Plätze verfügen, kein festes Dach haben und die Veranstaltung „von herausragender Bedeutung für Deutschland“ sei, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung.

Für den Hamburger SV und den FC St. Pauli bedeutet diese Entscheidung deshalb auch noch nicht, dass sie ihre Heimspiele in der 2. Fußball-Bundesliga künftig automatisch wieder vor mehr als 1000 Zuschauern austragen dürfen. „Dies ist keine regelhafte Genehmigung von Bundesliga-Veranstaltungen“, sagte Leonhard. Die neue Regelung gelte erst einmal nur für einmalige Ereignisse wie ein Pokalfinale und soll am Donnerstag in Kraft treten.

Ina Schulze

Hamburger Winterdom kann wahrscheinlich stattfinden

11:49
08.09.2020
Der Hamburger Winterdom kann dieses Jahr wahrscheinlich unter Corona-Auflagen stattfinden. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sich das Infektionsgeschehen bis zum Start Anfang November nicht gravierend verschlimmere, sagte Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung.

Die Zahl der Besucher wird dieses Jahr den Angaben zufolge auf 6000 begrenzt, um die Abstände auf dem Gelände einzuhalten und Schlangen vor den Fahrgeschäften zu vermeiden. Zur Durchführung des Winterdom in Zeiten von Corona werde das Veranstaltungsgelände zusätzlich mit Absperrungen begrenzt. Notausgänge würden mit Bewachungspersonal gegen einen unbefugten Zutritt gesichert.

Im Vergleich zu den Vorjahren wird der Winterdom nach Schätzungen des Senats rund 200 000 Euro mehr kosten. Die Stadt werde in diesem Jahr die gesamten Kosten übernehmen. Sollte sich das Infektionsgeschehen in der Hansestadt nicht verschlimmern, wird der Winterdom wie jedes Jahr zwischen dem 6. November und 6. Dezember stattfinden. 

Ina Schulze

Prostitution im Norden ab 15. September wieder erlaubt

11:30
08.09.2020
In den Nordländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen ist Prostitution vom 15. September an unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Dies teilte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag mit. Das Vorgehen sei mit den anderen drei Bundesländern abgesprochen, sagte die Hamburger Senatorin.

Um mögliche Infektionen nachverfolgen zu können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu führen und nach Terminabsprache zu arbeiten. „Nicht zulässig sind weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in Fahrzeugen“, sagte Leonhard.

Abwanderungen vermeiden

Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im Einklang mit den benachbarten Bundesländern erfolge, um Abwanderungen zu vermeiden. Außerdem sei die Entscheidung im Lichte von Gerichtsentscheidungen gefallen, so die Senatorin weiter.
In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass Prostitutionsstätten wieder öffnen dürfen. Ende August hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard.

Auch in Hamburg hatten Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber aus der Herbertstraße nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Sie gehe davon aus, dass mit der Entscheidung, die Prostitution ab dem 15. September wieder zuzulassen, der Klagegrund entfallen sei, sagte Leonhard.

Auch NRW erlaubt Dienstleistungen in dem Bereich

In Nordrhein-Westfalen können Bordellbetreiber und Prostituierte ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise vorläufig wieder anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die vom Land erlassene Coronaschutzverordnung ist damit im Bezug auf das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten und Bordellen außer Vollzug gesetzt. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in der Begründung des OVG.