Bei der kommenden Kommunalwahl in NRW gilt in allen Wahllokalen Maskenpflicht. In der neuen Coronaschutz-Verordnung, die seit Dienstag in Kraft ist, wurde ein entsprechender Passus ergänzt. Laut NRW-Gesundheitsministerium sei dies als Klarstellung zu verstehen. Bislang hatten mehrere Kommunen Masken in Wahllokalen für den Urnengang am 13. September lediglich empfohlen.
Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass Wahlen eine Veranstaltung seien - und die Maskenpflicht sich damit bereits aus den alten Verordnungen ergeben hätte. „Gerade als Signal an die ehrenamtlichen Wahlvorstände wurden die Vorgaben jetzt aber nochmal ausdrücklich ausformuliert“, so ein Ministeriumssprecher am Dienstag.