Mit einem am Donnerstag in Kraft getretenen Bußgeldkatalog drohen bei Corona-Verstößen in Niedersachsen deutlich höhere Strafzahlungen - für Maskenverweigerer etwa bis zu 150 Euro. 100 Euro sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums als Mindestgrenze vorgesehen, wenn jemand nicht wie vor Ort vorgeschrieben eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Nach der Neufassung des Katalogs im Zusammenhang mit Niedersachsens Corona-Verordnung sollen 100 bis 400 Euro fällig werden, sobald Abstandsregelungen oder das Abstandsgebot missachtet werden. Zuvor hatte der NDR berichtet.
Bei Zusammenkünften von mehr als zehn Menschen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich soll jeder Beteiligte demnach 150 bis 400 Euro zahlen - in diesem Bereich liegt auch die Strafzahlung für Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Der Katalog ist eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig.
Bislang sah der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer in Niedersachsen 20 Euro Strafe vor. Bund und Länder hatten sich am Donnerstag darauf verständigt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zu erheben.
„Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Niedersachsen, ebenso wie in weiten Teilen des Bundesgebiets, wieder an“, hieß es in der Mitteilung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums zum neuen Katalog. Diese besorgniserregende Entwicklung könne nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen halte.
Die Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet soll nun mit 500 bis 3000 Euro geahndet werden. Für Durchführungen von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor Ablauf des 31. Oktobers sollen Veranstalter 3000 bis 20 000 Euro zahlen. Bei Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen oder Taufen mit mehr als 50 Menschen sollen 300 bis 3000 Euro für den Veranlasser fällig werden.