Letztes Update:
20200821042534
Kapitel

Donnerstag, 20. August

Das war am Donnerstag, 20. August, wichtig

20:15
20.08.2020
Bremen und Niedersachsen:



Deutschland und die Welt:
  • Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist in Deutschland auf den höchsten Wert seit Ende April gestiegen. Innerhalb eines Tages meldeten die Gesundheitsämter 1707 neue Corona-Infektionen. Höher lag die Zahl zuletzt am 26. April mit 1737 registrierten Neuinfektionen. 
  • Die Länder wollen auch angesichts der wieder gestiegenen Zahl der Corona-Neuinfektionen einheitliche Bußgelder für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen prüfen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Entscheidungen könnten bei einem erneuten Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder getroffen werden. 
  • Deutschland unterstütz das von der Corona-Pandemie besonders betroffene Mexiko. Unter anderem werden 100.000 Tests nach Mexiko geschickt, auch ein Expertenteam ist mittlerweile zur Unterstützung vor Ort.
  • In Nordrhein-Westfalen bleibt es bei der Maskenpflicht im Schulunterricht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Donnerstag einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab, die gegen die Vorschrift geklagt hatten
  • Wegen der gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen hat das Auswärtiges Amt für Teile des Urlaubslandes Kroatien eine Reisewarnung ausgesprochen.
  • Ein Corona-Antikörper-Test im Auftrag der indischen Regierung hat ergeben, dass hochgerechnet knapp jeder dritte Mensch (29,1 Prozent) in der Hauptstadt Neu Delhi diese Antikörper im Blut hat. Untersucht worden seien Proben von 15 000 Personen.
  •  Die EU hat sich den Zugriff auf bis zu 405 Millionen Dosen des potenziellen Corona-Impfstoffs des Tübinger Biotech-Unternehmens Curevac gesichert.

Max Seidenfaden

Oberverwaltungsgericht NRW billigt Maskenpflicht im Unterricht

19:39
20.08.2020
In Nordrhein-Westfalen bleibt es bei der Maskenpflicht im Schulunterricht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Donnerstag einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab, die gegen die Vorschrift geklagt hatten. Die Verpflichtung, auch während des Unterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sei verhältnismäßig, entschieden die Richter. Es sei auch nicht feststellbar, dass das Tragen der Alltagsmaske Gesundheitsgefahren für die Schüler berge.

Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Für alle gilt aber eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren.

Das Oberverwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass im Unterricht die Masken zeitweise abgenommen werden können, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheine. Zudem könnten die Schulleitungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Maskenpflicht erteilen.

Max Seidenfaden