Ein nur auf die Fleischindustrie begrenztes Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ist laut einem Gutachten für das Düsseldorfer Gesundheitsministerium rechtlich möglich. „Um drohende schwere Schäden für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in den Schlachthöfen abzuwenden“, dürfe der Gesetzgeber dort ein Direktanstellungsgebot aussprechen, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten. Dies rechtfertige einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Schlachthofbetreiber und der Werkvertragsunternehmen, stellte Rechtswissenschaftler Olaf Deinert von der Universität Göttingen fest.
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte nach dem massenhaften Corona-Ausbruch beim Branchen-Riesen Tönnies bereits mehrfach darauf gedrungen, Werkverträge in der Fleischindustrie zu verbieten. „Ich bin zuversichtlich, dass das jetzt auch passiert“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Gegner hätten oft betont, dass ein solches Verbot rechtlich nicht möglich sei. Daher habe er die Frage wissenschaftlich prüfen lassen. „Das nun vorliegende Gutachten kommt klar zu dem Schluss: Ein solches Verbot ist rechtlich möglich“, unterstrich der CDU-Politiker.