Falsche Namensangaben in Corona-Gästelisten kosten in Bayern künftig bis zu 250 Euro Bußgeld. Das hat das Kabinett am Donnerstag in München beschlossen. Nicht nur Gäste werden für den schlechten Scherz aber zur Kasse gebeten, auch Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter sind verpflichtet, die Namenslisten sorgfältig zu führen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von 1000 Euro. Das Bußgeld geht auf einen Beschluss von Bund und Ländern aus dieser Woche zurück, wonach mindestens ein Betrag von 50 Euro fällig wird, wenn jemand einen falschen Namen in einer Liste einträgt.
Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstagabend kurz nach der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt, dass bewusste Falschangaben auf Gästelisten in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften mit 1000 Euro geahndet werden sollen. In Nordrhein-Westfalen werden 250 Euro fällig. Falsche Namen verhindern im Falle von Corona-Infektionen eine schnelle Nachverfolgung von Kontaktpersonen und befördern daher die unerkannte Virenverbreitung.