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20201001120859

Bundesweite Antikörper-Studie des Robert Koch-Instituts startet

12:08
01.10.2020
Um mehr darüber herauszufinden, wie viele Menschen in Deutschland schon eine Corona-Infektion durchgemacht haben, startet das Robert Koch-Institut (RKI) eine bundesweite Antikörper-Studie. Für die Analyse „Leben in Deutschland – Corona-Monitoring“ seien 34 000 Erwachsene zur Teilnahme aufgefordert worden, teilte das RKI am Donnerstag in Berlin mit. Von Anfang Oktober bis voraussichtlich Ende Dezember würden Proben und Forschungsdaten erhoben. „Damit werden erstmals aussagekräftige Ergebnisse zum Antikörperstatus für ganz Deutschland vorliegen“, hieß es.

An der Studie ist auch das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beteiligt. Sie werde das Bild vom bisherigen Sars-CoV-2-Geschehen in Deutschland weiter vervollständigen, erklärte RKI-Präsident Lothar Wieler. Ermöglicht werde etwa eine Einschätzung dazu, wie soziale Lage und Lebensbedingungen der Menschen mit dem Corona-Infektionsrisiko zusammenhängen. Auch die langfristigen Folgen des Corona-Geschehens ließen sich im Rahmen der Studie erfassen, ergänzte Stefan Liebig, Leiter des SOEP am DIW Berlin.
Für die Studie werden jeweils ein Mund-Nase-Abstrich und Blut aus einem Finger genommen. „Die Teilnehmenden erhalten dazu per Post entsprechende Testmaterialien“, hieß es. Sowohl akute Infektionen als auch überstandene sollen nachgewiesen werden. Zudem gibt es einen Fragenkatalog.

dpa

Künftig 250 Euro Bußgeld bei falschen Kontaktangaben in NRW

08:09
30.09.2020
Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Nordrhein-Westfalen künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Zu zahlen ist die Strafe demnach von denjenigen, die die falschen Kontakte auf den Listen zur Corona-Nachverfolgung angeben. Aber auch Wirte müssen die Angaben auf den Listen auf Plausibilität überprüfen.
Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für NRW festgelegt. Diese tritt am Donnerstag in Kraft.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Dienstag auf ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei falschen Angaben auf den Kontaktlisten vereinbart. In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten. Gastwirte werden bei der Kontrolle dieser Angaben ebenfalls in die Pflicht genommen. Merkel forderte Gaststättenbetreiber auf, besser zu kontrollieren.

dpa

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