Letztes Update:
20200827124306

Gewerkschaft: Zugbegleiter können Maskenpflicht nicht durchsetzen

07:52
27.08.2020
Zugbegleiter dürfen aus Gewerkschaftssicht nicht dafür verantwortlich gemacht werden, die Maskenpflicht in der Bahn durchzusetzen. „Wir haben jeden Tag Übergriffe. Wir wollen die Kollegen nicht ans Messer liefern“, sagte der Vize-Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Klaus-Dieter Hommel, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Gewerkschaft fürchtet, dass die Ministerpräsidenten bei ihrer Tagung am Donnerstag dem Zugpersonal im Fernverkehr über die Beförderungsbedingungen die Aufgabe übertragen, die Maskenpflicht zu kontrollieren, sie durchzusetzen und Verstöße zu sanktionieren.
Aus Sicht der EVG kann diese hoheitliche Aufgabe allein die Bundespolizei wahrnehmen. Dazu sei eine ausreichende Zahl von Polizisten notwendig, außerdem bundesweit einheitliche Bußgelder. Hommel sagte zur Maskenpflicht: „Wenn der Staat sie nicht durchsetzen kann, dann müssen die Züge stehen bleiben.“

dpa

Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht soll mindestens 50 Euro betragen

07:48
27.08.2020
In Deutschland sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht nach Vorstellung der Bundesregierung künftig generell mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden. "Alle Länder werden das Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen", heißt es in der Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder, die AFP am Donnerstag vorlag. Die Maskenpflicht müsse "von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden".

AFP

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