Fahrschulen dürfen laut Anordnung der Landesregierung keinen theoretischen und praktischen Unterrichtung anbieten. Fahrschülern, die die praktische Fahrerlaubnisprüfung aus Witterungs- oder anderen Gründen verschieben mussten, droht nun das Verfallen der bereits abgelegten theoretischen Prüfung, wie der Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg in einer Mitteilung schreibt.
Berufskraftfahrern, die ihre Teilnahme an einer Weiterbildung nicht nachweisen können, droht das Verbot, Busse und Lkw des gewerblichen Verkehrs führen zu dürfen, heißt es weiter. Der Verband hat daher die Regierung gebeten, für ausgleichende Regelungen zu sorgen. Die Fahrschulen müssen sich laut Mitteilung auf "vorher nie gekannte Umsatzeinbußen gefasst machen." Vielen Fahrschulen drohe der Existenzverlust.