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Schweden empfiehlt vierte Corona-Impfung für Über-80-Jährige

12:26
14.02.2022
Schwedens oberste Gesundheitsbehörde hat eine vierte Corona-Impfung für über 80-Jährige empfohlen. Die am Montag veröffentlichte Empfehlung richtet sich zudem an alle Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden oder sich in häuslicher Pflege befinden. Die vierte Impfung soll nach Empfehlung der Behörde frühestens vier Monate nach der dritten erfolgen.

Die Fähigkeit des Immunsystems, auf eine Impfung zu reagieren und einen dauerhaften Schutz zu gewährleisten, nehme mit dem Alter ab, erklärte die Behörde. Mit einer Auffrischungsimpfung werde der Schutz wieder erhöht.
Zu den Ländern, in denen bereits eine vierte Corona-Impfung für bestimmte Bevölkerungsgruppen angeboten wird, gehören unter anderem Israel, Dänemark und Spanien. In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine vierte Impfdosis für über 70-Jährige, für Bewohner von Altenheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren sowie für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich.
In Schweden haben bereits mehr als 85 Prozent aller Einwohner über 80 Jahren eine dritte Corona-Impfdosis erhalten.

AFP

Corona-Beschränkungen in Finnland gelockert

11:09
14.02.2022
In Finnland gelten seit Montag deutlich weniger Corona-Maßnahmen als zuvor. Zum Wochenstart wurden mehrere der bisherigen Beschränkungen gelockert. Restaurants und Kneipen dürfen nun zunächst bis 23.00 Uhr Alkohol verkaufen und bis Mitternacht offen bleiben. Wie der Rundfunksender Yle berichtete, ist auch ein Gesang- und Tanzverbot aufgehoben worden - das bedeutet, dass viele Finnen wieder in die von ihnen sehr geschätzten Karaokebars gehen können. Beschränkungen für die Kultur, den Sport und für Veranstaltungen fallen ebenfalls weg.

dpa

Lauterbach: Verfassungsgericht setzt richtige Priorität

11:47
11.02.2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das vorläufige grüne Licht der Karlsruher Richter für die weitere Umsetzung der Corona-Impfpflicht in sensiblen Einrichtungen begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht setze die „richtige Priorität“, schrieb der SPD-Politiker am Freitag bei Twitter. „Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung. Damit schützt er Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit.“ Auch die jetzige Omikron-Variante sei eine Gefahr für diese Menschen.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte es in einer am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus.

dpa

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