Die coronabedingte Begrenzung der Anzahl von Menschen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gekippt worden. Die Festlegung dieser Grenze von 500 Menschen sei für sehr große Veranstaltungsorte, wie etwa Fußballstadien, nicht mehr angemessen, teilte das Gericht am Freitag mit.
Die Begrenzung durch eine absolute und nicht etwa im Verhältnis zur Kapazität relative Obergrenze verstoße zudem gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da sie größere Einrichtungen gegenüber kleineren benachteiligte. Die Fußball-Drittliga-Clubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück waren gegen die bisherigen Regeln juristisch vorgegangen.
Dieser Beschluss gilt nicht nur für die drei Clubs, die gegen die niedersächsische Corona-Verordnung vor Gericht zogen. Künftig dürfen auch der Fußball-Bundesligist VfL Wolfsburg oder der Zweitligist Hannover 96 wieder vor mehr als 500 Zuschauen spielen. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. In vielen anderen Bundesländern sind bei Veranstaltungen bereits wieder mehr Zuschauer erlaubt, Niedersachsen fährt in der Pandemie einen vergleichsweise strikten Kurs.
Das Oberverwaltungsgericht legte allerdings auch fest, dass eine Begrenzung der Zuschauerzahl an sich nicht zu beanstanden sei. Das bedeutet: Wer künftig vor mehr als 500 Zuschauern unter freiem Himmel spielen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort.