Letztes Update:
20211120074848

Ausschreitungen in den Niederlanden – Polizei feuert in die Luft

21:22
19.11.2021
In der niederländischen Hafenstadt Rotterdam ist es zu Ausschreitungen aus Protest gegen Corona-Maßnahmen gekommen. Die Polizei feuerte nach eigenen Angaben mehrere Warnschüsse in Luft, nachdem Randalierer Feuer entzündet und Feuerwerkskörper geworfen hatten. Medienberichten zufolge wurden ferner Wasserwerfer eingesetzt. Laut Polizei hatten sich mehrere Hundert Menschen versammelt.

rtr

Spahn begrenzt Auslieferung von Biontech-Impfstoff

16:54
19.11.2021
Das Bundesgesundheitsministerium begrenzt einem Bericht der Zeitungen des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zufolge in den kommenden Wochen die Auslieferung des Biontech-Impfstoffs. Gesundheitsstaatssekretär Thomas Steffen begründe dies in einem Brief an die Bundesländer mit dem drohenden Verfall eingelagerten Dosen des Impfstoffs des US-Konzerns Moderna ab Mitte des ersten Quartals. Niedergelassene Ärzte sollten ab kommender Woche nur noch 30 Dosen Biontech-Impfstoff bekommen, Impfzentren 1020 Dosen. Das Vakzin von Moderna unterliege dagegen keiner Höchstgrenze.

rtr

Hessen verschärft Corona-Regeln

18:45
19.11.2021
Die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie werden in Hessen Mitte der kommenden Woche verschärft. Dies teilten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Freitag nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts in Wiesbaden mit.
In dem Land sollen dann Regelungen nach den von Bundestag und Bundesrat festgelegten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie Änderungen nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt werden. Zutritt zu Innenräumen in Restaurants, Sportstätten oder Kultureinrichtungen sollen mit dem Inkrafttreten neuer Schutzverordnungen nur noch Geimpfte und Genesene erhalten. Auch eine weitere Verschärfung der Maskenpflicht ist vorgesehen. Sie soll künftig an Sitzplätzen in Schulen, Hochschulen, Hotels, in Kinos oder Theatern gelten. In Discos, Bars oder Prostitutionsstätten brauche es einen Impf- oder Genesenennachweis und einen negativen Test. Die Schutzverordnung soll zunächst bis zum 23. Dezember gelten.

dpa

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