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Schweiz verschärft Corona-Maßnahmen weiter

14:43
18.12.2020
Die Schweiz verschärft angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen die Schutzmaßnahmen erneut. Ab nächsten Dienstag müssen Restaurants, Kinos, Museen und Sportclubs schließen, aber Geschäfte und die Skigebiete dürfen trotz Kritik aus dem Ausland offenbleiben. Das beschloss die Regierung am Freitag. Wenn die Lage sich nicht bessere, gebe es im kommenden Jahr noch strengere Regeln, sagte Präsidentin Simonetta Sommaruga. Die Kantone könnten die Skigebiete schließen. Der Kanton Wallis, in dem etwa Zermatt und Saas Fee liegen, hat bereits eine Genehmigung für den Betrieb fast aller Lifte und Bergbahnen erteilt.

Die Infektionszahlen in der Schweiz gehören - im Verhältnis zur Einwohnerzahl - zu den höchsten in Europa. Dennoch waren Bundesregierung und Kantone bislang zurückhaltend. Erst vergangene Woche waren öffentliche Veranstaltungen verboten worden und es wurde eine Sperrstunde für Restaurants um 19 Uhr eingeführt - allerdings gab es dazu Ausnahmen.

Ärzte und Wissenschaftler schlagen seit Wochen Alarm, dass die Maßnahmen zu lasch sind. Die Krankenhäuser sagen, dass sie an der Kapazitätsgrenze arbeiten. „Wie lange sollen diese Warnungen denn noch gehen, bevor etwas passiert???“, twitterte Isabelle Eckerle, deutsche Virologin am Universitätsspital Genf, diese Woche.

Das Bundesamt für Gesundheit meldete am Freitag knapp 4500 neue Infektionen. Das entsprach über 14 Tage 664 Fällen pro 100 000 Einwohner.

dpa

Heimstiftung fordert Testpflicht für Pflegeheimbesucher

11:18
18.12.2020
Die Evangelische Heimstiftung fordert von der Landesregierung, Corona-Tests der Besucher von Pflege- und Seniorenheimen verbindlich zu machen. Zwar sei das Tragen einer Maske obligatorisch, aber nicht der Abstrich, monierte der Hauptgeschäftsführer des größten Altenhilfeträgers im Südwesten, Bernhard Schneider, am Freitag in Stuttgart. „In einzelnen Fällen können Heime sich auf das Hausrecht berufen. Wenn aber Besucher den Test verweigern, gibt es wenig Spielraum.“

Laut Verordnung ist der Besuch in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit einem hochwirksamen Atemschutz wie der FFP2-Maske möglich. Damit eröffnet sich die Option, auf den Test zu verzichten.

„Aber auch negative Tests sind kein Freischein, um die Maske abzunehmen und die Oma zu umarmen“, sagte Schneider. Das Einhalten der Abstand- und Hygieneregeln werde in den 90 Heimen des Trägers streng kontrolliert. Im Zweifel würden Hausverbote erteilt.

dpa

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