Der mutmaßliche Täter von Halle hat nach Angaben von Generalbundesanwalt Peter Frank bei der Tat vier Schusswaffen mit sich geführt. Es sei zumindest eine vollautomatische Schusswaffe dabei gewesen, zudem habe er mehrere Sprengsätze im Auto gehabt, als er zu der Synagoge in Halle gefahren sei, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstagabend in Karlsruhe mit. „Der Beschuldigte wollte sich zu dem Gotteshaus Zutritt verschaffen und möglichst viele Personen jüdischen Glaubens töten“, hieß es. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich in der Synagoge 51 Gläubige zur Feier des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur aufgehalten.
Nachdem es ihm nicht gelang, die Tür der Synagoge aufzuschießen, erschoss er eine „zufällig vorbeikommende Passantin“ mit der vollautomatische Schusswaffe. Weiter heißt es in der Mitteilung, der Täter habe aus Frust über sein Scheitern an der Tür der Synagoge den Entschluss gefasst, „Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zu töten“. Daraufhin sei er zu dem Döner-Imbiss gefahren und habe einen Mann erschossen.
Die Bundesanwaltschaft will sich in den weiteren Ermittlungen „insbesondere auch mit der Frage befassen, ob Personen in die Vorbereitung oder Durchführung des Anschlags eingebunden waren oder im Vorfeld Kenntnis hiervon hatten“. Bisher fehlten „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass der Beschuldigte an eine rechtsterroristische Vereinigung angebunden gewesen sei oder ein sonstiger Zusammenhang mit einer solchen Vereinigung bestehe.
Es sei noch unklar, ob der Beschuldigte die Waffen und Sprengsätze selbst hergestellt oder sich auf andere Weise verschafft habe.